Weil die EU-Kommission auch die wirtschaftliche Solidität der GTU AG bescheinigt

Montag, 30. Mai 2011

Hundertprozentige Bürgschaft der Stadt für Geothermie EU-beihilferechtlich möglich

Das EU-Beihilfe- und Wettbewerbsrecht in den europäischen Mitgliedsstaaten ist hoch komplex und zuweilen ein Buch mit "sieben Siegeln", hat aber praktische Bedeutung und immense Wichtigkeit für die Kommunen und ihre wirtschaftliche Betätigung im Alltag.
Die Stadt Unterschleißheim hat deshalb erneut in ihrer Rolle als Pionier bei der umweltschonenden Geothermie ein EU-beihilferechtliches sog. "Notifizierungsverfahren" bei der EU-Kommission beantragt und jetzt erfolgreich abschließen können.

Hintergrund hierfür ist die bisher in der gesamten EU ungeklärte Fragestellung, ob und zu welchen Bedingungen bzw. Höhe Bürgschaften von Kommunen zur Besicherung der erforderlichen Fremdfinanzierungsmittel für die Realisierung der unternehmerischen Tätigkeiten der Daseinsvorsorge ihrer Bürger bzw. Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse durch ihre Eigengesellschaften mit dem zwingenden EU-Wettbewerbs- bzw. Beihilferecht vereinbar sind.
Konkret ging es um die städtische GTU Geothermie AG und deren klimaschonende geothermische Fernwärmeversorgung in Unterschleißheim als zukunftsweisende Form Erneuerbarer Energien.
Hierzu ist nun am 11.05.2011 nach rd. einjähriger Verfahrensdauer die Entscheidung der EU-Kommission ergangen mit grundlegenden und weitreichenden Folgen für die Unternehmenstätigkeit aller Kommunen in den europäischen Mitgliedsstaaten.

Demnach sind die geplanten Kommunalbürgschaften der Stadt über 100 % der Darlehenssumme zugunsten der GTU AG keine europarechts- und damit wettbewerbswidrige Beihilfen im Sinne des gemeinsamen Binnenmarktes.
Bisher durften Städte und Gemeinden max. für lediglich 80 % der Kreditmittel bürgen. Die Möglichkeit der Vollverbürgung bedeutet nun höhere Sicherheiten für die Banken und damit erheblich günstigere Zinskonditionen für die kommunalen Unternehmen, die schließlich den Bürgern wieder zugute kommen, da die öffentlichen Dienstleistungen und Versorgungen kostengünstiger erbracht werden können.

Eine zentrale Grundvoraussetzung für die diese EU-rechtliche Genehmigung war jedoch, dass sich die GTU AG nicht in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befinden darf. Denn nur dann darf die Stadt in irgendeiner Form für sie Bürgschaften übernehmen.
Indem nun die EU-Kommission nach eingehender Prüfung der Unternehmensbilanzen der GTU AG die Genehmigung zur vollen Bürgschaft ohne Wenn und Aber uneingeschränkt erteilt hat, hat sie klar bestätigt, dass die GTU AG ein finanziell solides und damit gesundes Unternehmen ist, ein Gütesiegel auf höchster Ebene also. Damit ist jedweden anderslautenden Spekulationen in der medialen Berichterstattung der jüngeren Vergangenheit der Boden entzogen.
Auch das Landratsamt München hat bereits im Februar als Rechtsaufsichtsbehörde die Bürgschaften der Stadt vorab schon genehmigt, weil der Eintritt des Bürgschaftsfalles faktisch auszuschließen ist.
Rolf Zeitler dankte den LKC Rechtsanwälten, dem Bayerischen Wirtschaftsministerium und dem Bayerischen Innenministerium sowie dem Bundeswirtschaftsministerium für ihre vertrauensvolle Unterstützung in dem durchaus aufwendigen Verfahren.
Die Entscheidung der EU-Kommission hat darüber hinaus auch europaweite Signalwirkung für die Finanzierung der Kommunalwirtschaft. Sie reduziert für alle Beteiligten - Kommunen, Bürger, Banken und Anlagenbauern - das bisherige Risiko einer möglichen Nichtigkeit
der Verträge aufgrund eventueller Verstöße gegen europarechtliche Beihilfe- und Wettbewerbsbestimmungen.

Thomas Stockerl
Vorstand GTU AG

Wir wollen die für Sie wichtigsten Informationen und Services bestmöglich bereitstellen.

Um uns dies zu ermöglichen, benötigen wir Ihr Einverständnis, dass wir mit Hilfe des Web-Analyse-Tool »Matomo« eine anonymisierte Auswertung Ihres Besuchs zu statistischen Zwecken erstellen und auswerten dürfen. Ihr Einverständnis gilt für zwölf Monate.

Alle Informationen zu Cookies, deren Verwaltung und Ihren Möglichkeiten Ihre Einwilligung zu widerrufen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.