Am 09. Mai 2011 startet deutschlandweite Volkszählung

Montag, 31. Januar 2011

Landratsamt sucht Interviewer für den Zensus 2011

Zum ersten Mal seit dem Jahr 1987 wird es in diesem Jahr wieder eine Volkszählung geben, den sogenannten Zensus 2011. Vom 09. Mai an müssen alle Gebäude- und Wohnungseigentümer sowie mehr als 70.000 Privatpersonen im Landkreis München einen ausführlichen Fragebogen beantworten.
Was bringt die Volkszählung?
Wichtigstes Ziel ist die Erfassung der korrekten Bevölkerungszahlen. In Berlin etwa leben nach aktuellen Schätzungen circa 300.000 Menschen weniger als offiziell gemeldet, was natürlich Auswirkungen hat ? z. B. auf den Finanzausgleich zwischen den Ländern. Der Zensus liefert aber auch wesentliche Erkenntnisse über die Wohn- und Lebenssituation der Menschen im Landkreis München. Diese bilden die Grundlage für wichtige politische Entscheidungen.
Was wird beim Zensus alles gefragt?
Der Zensus besteht zum einen aus der Gebäude- und Wohnungszählung, die das Landesamt für Statistik schriftlich mit den Haus- und Wohnungseigentümern durchführt. Daneben gibt es die sogenannte Haushaltsstichprobe und die Befragung in Sonderbereichen, wie etwa Studentenwohnheimen. Durch diese Befragungen, zu deren Durchführung die kreisfreien Städte und Landratsämter eigene, unabhängige Erhebungsstellen einrichten mussten, sollen Daten, z.B. zu Bildungsabschlüssen und zum
Migrationshintergrund, gewonnen werden. Außerdem werden Informationen zur Erwerbssituation der Bevölkerung erhoben.
Werden die Bürgerinnen und Bürger persönlich befragt?
Die Gebäude- und Wohnungszählung erfolgt ausschließlich schriftlich. Für die übrigen Befragungen werden sich speziell geschulte Interviewer bei denjenigen Bürgerinnen und Bürgern, die mittels eines Zufallsverfahrens für den Zensus ausgewählt wurden, schriftlich mit einem Terminvorschlag ankündigen. Zu diesem Termin sollte man dann zu Hause anwesend sein. Es gibt aber auch die Möglichkeit, einen anderen Termin zu vereinbaren oder aber den Fragebogen alleine oder per Internet auszufüllen. Hierzu sollte man mit seinem Interviewer Kontakt aufnehmen.
Muss man die Fragen beantworten?
Wer über das Zufallsverfahren ausgewählt wurde, hat eine gesetzlich festgelegte Auskunftspflicht. Das Landratsamt München als ausführende Behörde ist berechtigt und sogar verpflichtet, bei Verweigerung Zwangsgelder zu verhängen. Damit kann man sich übrigens nicht "freikaufen", denn Zwangsgelder können so oft verhängt werden, bis der Auskunftspflicht nachgekommen wird. Insofern appelliert das Landratsamt an die Bürgerinnen und Bürger, am Zensus mitzuwirken. Alle Daten werden nur anonymisiert ausgewertet.
Wer kann Interviewer beim Zensus werden?
Insgesamt sucht der Landkreis München 750 Interviewer. Melden kann sich jeder, der volljährig ist, die deutsche Sprache gut beherrscht, in diesem Frühjahr zeitlich einigermaßen flexibel ist und nach Möglichkeit im Landkreis München wohnt. Die Tätigkeit ist ehrenamtlich, wird aber mit einer Aufwandsentschädigung belohnt, die sich nach der Anzahl der geführten Interviews richtet und in den allermeisten Fällen steuerfrei ist. Jedem Interviewer werden ca. 100 zu befragende Personen zugeteilt, auf Wunsch auch mehr oder weniger. Pro geführtem Interview werden 7 Euro Entschädigung gezahlt, bei
nicht geführten Interviews 2 Euro pro Haushalt. Als Interviewer hat man dann ab 9. Mai sechs bis acht Wochen Zeit, um die Befragungen durchzuführen ? bei eigener Zeitplanung. Die Tätigkeit ist daher nicht nur für Abiturienten, Studenten, Rentner sowie Hausfrauen und -männer geeignet, sondern auch für Berufstätige.
Wer trägt die Kosten für den Zensus?
Der Zensus wird vom Bund und den Ländern finanziert. Auf den Landkreis kommt kein finanzieller Aufwand zu, da alle Kosten, auch für das Personal und die Ausstattung, vom Freistaat Bayern erstattet werden.

Wer Interesse an der Tätigkeit als Interviewer hat, kann sich bei der Erhebungsstelle im Landratsamt telefonisch unter (0 89) 62 21 - 29 11 melden oder per E-Mail an .. Weitere Informationen sind auch auf der Internetseite www.landkreis-muenchen.de. abrufbar.

Wir wollen die für Sie wichtigsten Informationen und Services bestmöglich bereitstellen.

Um uns dies zu ermöglichen, benötigen wir Ihr Einverständnis, dass wir mit Hilfe des Web-Analyse-Tool »Matomo« eine anonymisierte Auswertung Ihres Besuchs zu statistischen Zwecken erstellen und auswerten dürfen. Ihr Einverständnis gilt für zwölf Monate.

Alle Informationen zu Cookies, deren Verwaltung und Ihren Möglichkeiten Ihre Einwilligung zu widerrufen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.