Bitte vergessen Sie nicht:

Montag, 31. Januar 2011

Nächster Steuertermin 15. Februar 2011

Um Mahnungen zu vermeiden, möchten wir wieder darauf hinweisen, dass am 15. Februar 2011 folgende Zahlungen fällig werden:
1. Rate Grundsteuer
1. Rate Gewerbesteuer-Vorauszahlung
1. Rate Abfallbeseitigungsgebühren.

Soweit Sie der Stadtkasse bereits Einzugsermächtigungen erteilt haben, werden die Beträge am Fälligkeitstag von Ihrem Konto abgebucht. Wenn Sie von dieser Möglichkeit noch nicht Gebrauch machen, bitten wir Sie nicht nur um rechtzeitige Überweisung, sondern sich zu überlegen, ob Sie der Stadt für künftig fällig werdende Forderungen eine Einzugsermächtigung erteilen möchten. Beachten Sie, dass die Schonfrist für Steuerzahlungen per Überweisung auf 3 Tage verkürzt worden ist (gem. §240 Abs. 3 Abgabenordnung). Nach Erteilung der Einzugsermächtigung, die übrigens jederzeit widerrufen werden kann, brauchen Sie sich nicht mehr um die rechtzeitige Zahlung zu kümmern und leisten gleichzeitig einen Beitrag zur Verwaltungsvereinfachung mit erheblicher Kostenminderung. Eine Einzugsermächtigung ist auf alle Fälle für beide Seiten eine wesentliche Erleichterung, denn oft übersieht man leicht Zahlungstermine im hektischen Alltag. Einzugsermächtigungen können während der Öffnungszeiten im Bürgerbüro im Rathaus abgeholt oder über das Internet unter www.unterschleissheim.de., Rathaus&Bürgerservice ausgedruckt und wieder abgegeben werden.


Konten der Stadtkasse:
Kreissparkasse München Starnberg
Konto-Nr.: 440 660 009 (BLZ 702 501 50)
Raiffeisenbank München-Nord eG
Konto-Nr.: 3511 111 (BLZ 701 694 65)
UniCredit Bank HypoVereinsbank
Konto-Nr.: 4 470 100 252 (BLZ 700 202 70)
Deutsche Postbank AG
Konto-Nr.: 60 629 807 (BLZ 700 100 80)
Oberbank AG Linz
Konto-Nr.: 154 110 567 0 (BLZ 701 207 00)


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