Der Grundstücks- und Bauausschuss der Stadt Unterschleißheim hat in seiner Sitzung am 06.12.2021 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 162 „Mehrgenerationenwohnen Lohhof Süd“ gefasst und in seiner Sitzung am 09.05.2022 den Bebauungsplan-Entwurf gebilligt.
Bei der gemeinsamen öffentlichen Sitzung am 11.10.2022 mit dem Umwelt- und Verkehrsausschuss hat der Grundstücks- und Bauausschuss die Stellungnahmen und Anregungen aus der letzten Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung behandelt.
Der Grundstücks- und Bauausschuss hat in der öffentlichen Sitzung am 20.03.2023 Ergänzungen zum Bebauungsplanentwurf gebilligt.
Durch den Grundstücks- und Bauausschuss erging am 19.06.2023 der Satzungsbeschluss.
Aufgrund von Anregungen und Bedenken von Seiten der beteiligten Träger öffentlicher Belange sowie Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit musste die bisher vorliegende Planung geändert und angepasst werden. Am 16.09.2024 hat daher der Grundstücks- und Bauausschuss die Einleitung zum ergänzenden Verfahren nach § 214 Abs. 4 BauGB beschlossen. Die Behandlung der Stellungnahmen und Billigung der Planung zur erneuten Beteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB, § 4a Abs. 3 BauGB (gültig vom 01.01.2017 bis 06.07.2023) erfolgte durch den Stadtrat am 18.12.2024. Da die wesentlichen Planungsziele von den Änderungen und Ergänzungen unberührt bleiben, hat dieser beschlossen, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen zulässig sind.
In Lohhof Süd soll ein Mehrgenerationenwohnen mit Alten- und Pflegeheim sowie behindertengerechtes und betreutes Wohnen realisiert werden. In direkter Nachbarschaft plant die Stadt Unterschleißheim ein allgemeines Wohngebiet, Gewerbe- und Sondergebiet. In diesen Bereichen soll dringend benötigter Wohnraum, eine Einrichtung zur Kinderbetreuung, ein Lebensmittelvollsortimenter und Gewerbe entstehen. Im nördlichen Teil des Bebauungsplanes werden planungsrechtliche Voraussetzungen für den Umbau der Gaststätte und des Sportplatzes geschaffen. Zur Aufnahme des Verkehrs und zur Entlastung des bestehenden Wohngebiets Lohhof Süd, wird eine Verbindungsstraße von der Kreuzstraße zur Stadionstraße entstehen. Östlich der neuen Verbindungsstraße wird ein Biotop angelegt.
Das Verfahren findet als Regelverfahren nach BauGB statt.
Es liegen folgende Arten umweltrelevanter Informationen vor:
Schutzgut Mensch
- Aussagen zum Wirkungsbereich Lärm, Erschütterungen, sekundärer Luftschall, elektromagnetische Felder, Belichtung, Erholung und Sicherheit im Umweltbericht 2024
- Erweiterter Bericht zur Verkehrsuntersuchung vom Dezember 2024
- Schalltechnische Untersuchung vom März 2023 und fachliche Stellungnahmen vom Schallgutachtenersteller zu Einwendungen vom 21.07.2023, im Zuge des ergänzenden Verfahrens zu Einwendungen vom 21.11.2024 und zum Vergleich der Verkehrslärmzahlen vom 29.11.2024
Schutzgut Tiere und Pflanzen
- Aussagen zu geschützten Tieren und Pflanzen im Umweltbericht 2024
- Aussagen zu Maßnahmen Artenschutz in artenschutzrechtlicher Ausnahmegenehmigung vom 01.02.2024
- Aussagen zur Eingriffsregelung und artenschutzrechtlichen Prüfung im Umweltbericht 2024
- Artenschutzbeitrag vom Dezember 2024
- FCS-Maßnahme zum Lebensraumausgleich 2024
- Erläuterungsbericht zum naturschutzrechtlichen Ausgleich 2024
- Aussage zu Erschütterungen im Zuge der schalltechnischen Stellungnahme vom 21.11.2024
Schutzgut Boden und Fläche
- Aussagen zum Wirkungsbereich Schadstoffbelastungen und Bodenfunktion im Umweltbericht 2024
- Baugrund- und Altlastengutachten vom Juli 2018, Oktober 2019 und Februar 2023
Schutzgut Wasser
- Aussagen zu Oberflächengewässer, Grundwasser und Niederschlagswasser im Umweltbericht 2024
- Versickerungsstudien vom Januar und März 2022
Schutzgut Luft
- Aussagen zum Schutzgut Luft im Umweltbericht 2024
- Aussage zu Geruch und Staub im Zuge der schalltechnischen Stellungnahme vom 21.11.2024
- Aussagen zu verkehrsbedingten CO2-Emissionen in der Bilanzierung vom Februar 2025
Schutzgut Klima
- Aussagen zum Schutzgut Klima im Umweltbericht 2024
Schutzgut Landschaft
- Aussagen zum Wirkungsbereich Orts-/Landschaftsbild, im Umweltbericht 2024
Schutzgut Klimaschutz (Energie)
- Aussagen zu geschützten Tieren und Pflanzen im Umweltbericht 2024
Umweltbelange Abfälle und Abwasser
- Aussagen zu Abfällen und Abwasser im Umweltbericht 2024
Schutzgut Kulturgüter und sonstige Sachgüter
- Aussagen zu Bau- und Bodendenkmälern im Umweltbericht 2024
Anderweitige Planungsmöglichkeiten
- Aussagen zu anderweitigen Planungsmöglichkeiten im Umweltbericht 2024
Folgende wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen aus der Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange liegen vor:
- Aussagen zu den öffentlichen Verkersflächen vom Landratsamt München (Eingang 10.07.2023) und staatlichem Bauamt Freising (23.05.2023)
- Aussagen zum Schallschutz vom Landratsamt München (Eingang 10.07.2023) und staatlichem Bauamt Freising (23.05.2023)
- Aussagen zu Ausgleichflächen, Arten- und Naturschutz vom Landratsamt München (Eingang 10.07.2023), Schreiben des Landratsamtes München (04.04.2024) und Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (02.06.2023)
- Aussagen zu den umliegenden Gewerbebetrieben der Handwerkskammer (26.04.2023 und 22.05.2023) und der Industrie- und Handelskammer (01.06.2023)
- Aussagen zum Leitungsschutz (Erdreich und Luft) von DB AG (23.05.2023), DB Energie (22.05.2023), Telekom (01.06.2023) und Vodafone (01.06.2023)
- Aussagen zu Altlasten vom Wasserwirtschaftsamt (26.05.2023)
- Aussagen zu Niederschlagswasser vom Wasserwirtschaftsamt (26.05.2023)
- Aussagen zu landwirtschaftlichen Nutzflächen vom Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (02.06.2023)
Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit liegen vor, mit Aussagen zu Auswirkungen auf das bestehende Ortsbild, öffentliche Verkehrsflächen und den Verkehr allgemein, dem ÖPNV, den Natur- und Klimaschutz, Gesundheitsschutz der Anwohner, Altlasten im Boden, zum Schallschutz, zum Eigentumsschutz und zu den umliegenden Gewerbebetrieben.
Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 162 „Mehrgenerationenwohnen Lohhof Süd“ in der Fassung vom 18.12.2024 liegt einschließlich Begründung mit Umweltbericht vom 18.12.2024 und umweltrelevanter Informationen (diese wurden ergänzt um die Stellungnahmen von Müller BBM vom 21.07.2023, 21.11.2024 und 29.11.2024 sowie der Bericht zur Verkehrsuntersuchung 2024 und die Bilanzierung verkehrsbedingter CO2-Emissionen Februar 2025 der Fa. gevas) zur Einsichtnahme in der Zeit vom 28.02.2025 bis 04.04.2025 bei der Stadt Unterschleißheim, im Geschäftsbereich Bauleitplanung, Bauverwaltung, Umwelt (1. Stock) Valerystraße 1, 85716 Unterschleißheim während der allgemeinen Öffnungszeiten öffentlich aus. Während dieser Zeit kann sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung informieren und Stellungnahmen zur dargelegten Planung schriftlich oder zur Niederschrift vorgebringen. Ein Mitarbeiter des Bauamtes wird für Auskünfte und Erläuterungen bei vorheriger Terminvereinbarung (bauleitplanung @ush.bayern.de) zur Verfügung stehen.
Die Unterlagen sind auch im Internet veröffentlicht und können auf der Internetseite der Stadt Unterschleißheim www.unterschleissheim.de unter der Rubrik „Planen, Bauen & Wohnen, Klimaschutz“ | „Bebauungspläne“ |„Bebauungspläne im Verfahren“ bzw. der Adresse https:// www.unterschleissheim.de/planen-bauen-wohnen-klimaschutz/bebauungsplaene/bebauungsplaene-im-verfahren.html sowie über das Geoportal Bayern https://geoportal.bayern.de/bauleitplanungsportal/ (Gemeindename: Unterschleißheim) eingesehen werden. Der Inhalt der Bekanntmachung ist ebenfalls über die zuvor genannten Internetadressen zugänglich.
Es wird darauf hingewiesen:
- Stellungnahmen können gemäß § 4a Abs. 3 Satz 2 BauGB nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden.
- Stellungnahmen können während der Dauer der vorgenannten Veröffentlichungsfrist abgegeben werden.
- Stellungnahmen können elektronisch per E-Mail an bauleitplanung @ush.bayern.de übermittelt werden. Bei Bedarf können Stellungnahmen auch auf andrem Wege schriftlich oder in Textform, auch per Post (Stadt Unterschleißheim, Geschäftsbereich Bauleitplanung, Bauverwaltung, Umwelt, Rathausplatz 1, 85716 Unterschleißheim) abgegeben oder während der Dienststunden zur Niederschrift bei der Stadt Unterschleißheim im Geschäftsbereich Bauleitplanung, Bauverwaltung, Umwelt (1. Stock) Valerystraße 1, 85716 Unterschleißheim vorgebracht werden.
- Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern sie ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weiter Informationen entnehmen sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.
Unterschleißheim, den 19.02.2025
Christoph Böck
Erster Bürgermeister