Der Grundstücks- und Bauausschuss hat in seiner Sitzung am 17.02.2025 den Erlass einer Satzung über Aufhebung des besonderen Vorkaufsrechts nach § 25 Abs. 1 Nr. 2 BauGB (Aufhebungssatzung Vorkaufsrecht „Langwiese“) für die Fl.-Nrn. 829, 829/11 - /12 - /13 - /14 - /15 - /16 - /17 - /18 - /19 - /20 - /21 - /22 - /23, 829/27, 830/2 - /3 - /4, 831T, 832T, 833T, 834, 834/1T, 835T, 835/2T, 836/2T, 836/5T, 836/6, 836/15 - /16 - /17, 836/25T, 836/27 - /28 - /29 - /30, 836/32 - /33 - /34 - /35 - /36 - /37 - /38 - /39 - /40 - /41 - /42 - /43, 836/58, 837, 838, 838/1, 839, 840, 841, 842, 843, 843/1, 843/3, 844T für den unten abgebildeten Geltungsbereich beschlossen.
Die Aufhebungssatzung wurde am 19.02.2025 ausgefertigt und tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Die Aufhebungssatzung ist in der Zeit vom 19.02.2025 – 20.03.2025 während der allgemeinen Geschäftsstunden bei der Stadt Unterschleißheim, im Geschäftsbereich Bauleitplanung, Bauverwaltung, Umwelt (1. Stock) Valerystr. 1, 85716 Unterschleißheim, zu jedermanns Einsichtnahme niedergelegt.
Unterschleißheim, 19.02.2025
Christoph Böck
Erster Bürgermeister