Bekanntmachung - ​​​​​​​Satzung der Stadt Unterschleißheim über die Aufhebung des besonderen Vorkaufsrechts nach § 25 Abs. 1 Nr. 2 BauGB (Aufhebungssatzung Vorkaufsrecht „Langwiese“)

Donnerstag, 27. Februar 2025

Der Grundstücks- und Bauausschuss hat in seiner Sitzung am 17.02.2025 den Erlass einer Satzung über Aufhebung des besonderen Vorkaufsrechts nach § 25 Abs. 1 Nr. 2 BauGB (Aufhebungssatzung Vorkaufsrecht „Langwiese“) für die Fl.-Nrn. 829, 829/11 - /12 - /13 - /14 - /15 - /16 - /17 - /18 - /19 - /20 - /21 - /22 - /23, 829/27, 830/2 - /3 - /4, 831T, 832T, 833T, 834, 834/1T, 835T, 835/2T, 836/2T, 836/5T, 836/6, 836/15 - /16 - /17, 836/25T, 836/27 - /28 - /29 - /30, 836/32 - /33 - /34 - /35 - /36 - /37 - /38 - /39 - /40 - /41 - /42 - /43, 836/58, 837, 838, 838/1, 839, 840, 841, 842, 843, 843/1, 843/3, 844T für den unten abgebildeten Geltungsbereich beschlossen.

Die Aufhebungssatzung wurde am 19.02.2025 ausgefertigt und tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Die Aufhebungssatzung ist in der Zeit vom 19.02.2025 – 20.03.2025 während der allgemeinen Geschäftsstunden bei der Stadt Unterschleißheim, im Geschäftsbereich Bauleitplanung, Bauverwaltung, Umwelt (1. Stock) Valerystr. 1, 85716 Unterschleißheim, zu jedermanns Einsichtnahme niedergelegt.

Unterschleißheim, 19.02.2025

Christoph Böck

Erster Bürgermeister

Wir wollen die für Sie wichtigsten Informationen und Services bestmöglich bereitstellen.

Um uns dies zu ermöglichen, benötigen wir Ihr Einverständnis, dass wir mit Hilfe des Web-Analyse-Tool »Matomo« eine anonymisierte Auswertung Ihres Besuchs zu statistischen Zwecken erstellen und auswerten dürfen. Ihr Einverständnis gilt für zwölf Monate.

Alle Informationen zu Cookies, deren Verwaltung und Ihren Möglichkeiten Ihre Einwilligung zu widerrufen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.