Der Grundstücks- und Bauausschuss hat in seiner Sitzung am 17.02.2025 den Erlass einer Satzung über Aufhebung des besonderen Vorkaufsrechts nach § 25 Abs. 1 Nr. 2 BauGB (Aufhebungssatzung Vorkaufsrecht „am Andreas-Danzer-Weg“) für die Teilflächen auf den Fl.-Nrn. 1153/1, 1154, 1155, 1156, 1157, 1158, 1159, 1160, 1161, 1161/1, 1162, 1163, 1164 für den unten abgebildeten Geltungsbereich beschlossen.
Die Aufhebungssatzung wurde am 19.02.2025 ausgefertigt und tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Die Aufhebungssatzung ist in der Zeit vom 19.02.2025 – 20.03.2025 während der allgemeinen Geschäftsstunden bei der Stadt Unterschleißheim, im Geschäftsbereich Bauleitplanung, Bauverwaltung, Umwelt (1. Stock) Valerystr. 1, 85716 Unterschleißheim, zu jedermanns Einsichtnahme niedergelegt.
Unterschleißheim, 19.02.2025
Christoph Böck
Erster Bürgermeister