Über Schuld und Unschuld – Ehrenamtliche RichterInnen gesucht

Donnerstag, 26. Januar 2023

Die Stadt Unterschleißheim sucht für den nächsten Benennungszeitraum noch SchöffInnen und JugendschöffInnen. Das Amt des Schöffen ist ein verantwortungsvolles Ehrenamt, das für den Ablauf in den verschiedenen Gerichten unerlässlich ist. Die SchöffInnen sind als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen beteiligt. Juristische Kenntnisse sind für das Amt nicht erforderlich, die SchöffInnen sollten aber bereit sein, an einer Informationsveranstaltung teilzunehmen.

Die ehrenamtlichen RichterInnen müssen Beweise würdigen, d. h. die Wahrscheinlichkeit, dass sich ein bestimmtes Geschehen wie in der Anklage behauptet ereignet hat oder nicht, aus den vorgelegten Zeugenaussagen, Gutachten oder Urkunden ableiten können. Das verantwortungsvolle Amt verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbständigkeit und Reife, aber auch geistige Beweglichkeit und – wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes – gesundheitliche Eignung.

Wer zum Richten über Menschen berufen ist, braucht Verantwortungsbewusstsein für den Eingriff in das Leben anderer Menschen durch das Urteil. Objektivität und Unvoreingenommenheit müssen auch in schwierigen Situationen gewahrt werden. Auch sollten Sie über soziale Kompetenz, Lebenserfahrung und Menschenkenntnis verfügen.
SchöffInnen sind mit den BerufsrichterInnen gleichberechtigt. Für jede Verurteilung und jedes Strafmaß ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit im Gericht erforderlich. Gegen beide SchöffInnen kann niemand verurteilt werden. Jedes Urteil – gleichgültig ob Verurteilung oder Freispruch – haben die SchöffInnen daher mitzuverantworten. In der Beratung mit den BerufsrichterInnen müssen SchöffInnen ihren Urteilsvorschlag vertreten können, sich aber auch von besseren Argumenten überzeugen lassen.

Wenn Sie selbst sich für dieses Amt qualifiziert fühlen und bereit sind, diese verantwortungsvolle Aufgabe auszufüllen oder jemanden kennen, den Sie dafür vorschlagen möchten, reichen Sie Ihren Vorschlag bitte schriftlich an die Stadt Unterschleißheim, Wahlamt, Rathausplatz 1, 85716 Unterschleißheim ein oder geben Sie die Bewerbung bis spätestens 17. März 2023 im Bürgerbüro der Stadt Unterschleißheim ab.

Den Bewerbungsbogen können Sie auf der Stadtseite www.unterschleissheim.de/Schoeffenwahl-2023 oder unter www.schoeffenwahl.de entnehmen, im Bürgerbüro abholen oder per E-Mail unter buergerbuero @ush.bayern.de  anfordern.

Für Fragen stehen wir persönlich oder telefonisch unter der Telefonnummer +49 89 31009 174 gerne zur Verfügung.

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