Verkehrsrecht – Alleestraße ist jetzt Tempo-30-Zone

Donnerstag, 21. Juli 2022

Der Umwelt- und Verkehrsausschuss hat am 15.03.2022 beschlossen, die Alleestraße in den bereits bestehenden Tempo-30-Bereich zu integrieren.
Bitte beachten Sie, dass eine Tempo-30-Zone nur am Anfang und am Ende mit Verkehrszeichen gekennzeichnet wird! Alle Querstraßen gehören automatisch zur Zone, bis sie mit einem "Ende der Zone 30"-Schild aufgehoben wird. Die Vorfahrtsregelung in der Alleestraße wird wie bisher beibehalten. 
 

Wir wollen die für Sie wichtigsten Informationen und Services bestmöglich bereitstellen.

Um uns dies zu ermöglichen, benötigen wir Ihr Einverständnis, dass wir mit Hilfe des Web-Analyse-Tool »Matomo« eine anonymisierte Auswertung Ihres Besuchs zu statistischen Zwecken erstellen und auswerten dürfen. Ihr Einverständnis gilt für zwölf Monate.

Alle Informationen zu Cookies, deren Verwaltung und Ihren Möglichkeiten Ihre Einwilligung zu widerrufen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.