Seit dem Frühjahr 2021 ist der Abschnitt des Furtweges zwischen Am Weiher und Unterschleißheimer See als Fahrradstraße ausgewiesen. Doch was bedeutet Fahrradstraße für Sie als VerkehrsteilnehmerIn?
Eine Fahrradstraße ist eine ausdrücklich für RadfahrerInnen vorgesehene Straße. Hier haben sie Vorrang und dürfen nebeneinander fahren. Das Zusatzschild „Anlieger frei“ erlaubt EigentümerInnen oder Nutzungsberechtigten eines Grundstücks im Einzugsbereich der Fahrradstraße, die Straßen zu befahren. Das gilt auch für SeebesucherInnen, die zu den Parkplätzen möchten. Autos und Motorräder müssen sich dem Tempo des Radverkehrs anpassen. Als Höchstgeschwindigkeit gilt für alle Tempo 30. RadfahrerInnen dürfen weder gefährdet noch behindert werden. Wenn nötig, müssen AutofahrerInnen die Geschwindigkeit weiter verringern. Autos und Motorräder dürfen RadfahrerInnen überholen, wenn ein seitlicher Sicherheitsabstand von 1,50 Metern eingehalten werden kann. Den FußgängerInnen gehören die Gehwege. Radelnde Kinder unter acht Jahren müssen auch in einer Fahrradstraße auf dem Gehweg fahren.
Die Stadt wünscht einen schönen Radl- und Badesommer.
Mobilität - Fahrradstraße nutzen
Donnerstag, 30. Juni 2022