Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 18.05.2022 den Erlass neuer Richtlinien für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen der Stadt Unterschleißheim beschlossen. Die Sondernutzungsrichtlinie wurde am 31.05.2022 ausgefertigt und gilt ab 03.06.2022. Gleichzeitig tritt die Satzung über die Erlaubnisse von Sondernutzungen und die Erhebung von Sondernutzungsgebühren der Stadt Unterschleißheim vom 18.03.2009 außer Kraft.
Die Sondernutzungsrichtlinie liegt in der Zeit
vom 02.06.2022 bis 23.06.2022
während der allgemeinen Geschäftsstunden bei der Stadt Unterschleißheim im Geschäftsbereich Bauleitplanung, Bauverwaltung, Umwelt, Valerystraße 1 (1. Stock), 85716 Unterschleißheim, zu jedermanns Einsichtnahme aus.
Unterschleißheim, 31.05.2022
Christoph Böck
Erster Bürgermeister