Ukraine - Zuschuss für die private Aufnahme Geflüchteter

Donnerstag, 05. Mai 2022

BürgerInnen im Landkreis München, der geflüchtete Menschen aus der Ukraine in ihrem eigenen Haus oder ihrer eigenen Wohnung aufgenommen haben, können ab dem 3. Mai 2022 Pauschalen für Wohnnebenkosten rückwirkend ab März 2022 beantragen.

Rund 4.800 Geflüchtete aus der Ukraine sind bislang im Landkreis München angekommen. Ein großer Teil von ihnen hat dank der beispiellosen Hilfsbereitschaft der Landkreisbevölkerung in den vergangenen Wochen in Privatunterkünften Zuflucht gefunden. Dieses herausragende Engagement verdient Anerkennung. Daher erhalten BürgerInnen im Landkreis München, die einen oder mehrere Geflüchtete aus der Ukraine kostenfrei bei sich aufgenommen haben, rückwirkend ab dem 1. März 2022 einen Zuschuss zu den Wohnnebenkosten. 65 Euro für jeden vollen Monat erhalten die Gastgeber für jeden Erwachsenen, 50 Euro für Kinder bis zum 15. Geburtstag. Voraussetzung: Die Gastgeber machen keine Mietkosten gegenüber ihren Gästen geltend und die Geflüchteten sind bei der Ausländerbehörde im Ausländerzentralregister (AZR) gemeldet.
Abgerechnet wird tagesgenau anhand der tatsächlichen Aufenthaltstage. Zuschüsse zu den Wohnnebenkosten können für die Monate März bis einschließlich Mai 2022 beantragt werden, wobei für jeden Monat ein gesonderter Antrag beim Landratsamt München eingereicht werden muss. Danach können die Geflüchteten Leistungen der Grundsicherung im Jobcenter beantragen und erhalten darüber auch Leistungen für die Begleichung von anfallenden Miet- und Wohnnebenkosten. Das Online-Formular zur Beantragung der Zuschüsse steht den Gastgebern ab dem 3. Mai 2022 auf folgender Seite des Landratsamtes München zur Verfügung: www.landkreis-muenchen.de/ukraine-zuschuss. Sollte eine Online-Antragstellung nicht möglich sein, kann das Formular auch ausgedruckt und auf dem Postweg an folgende Adresse gesendet werden: Landratsamt München, Sachgebiet 4.6.3.2 – Flüchtlingsunterbringung, Postfach 90 07 51, 81507 München. Nach Prüfung und Bearbeitung der Anträge wird der Zuschuss direkt auf das angegebene Konto ausgezahlt.

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