des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 BauGB und der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanes 158 „Wohngebiet Carl-von-Linde-Straße“ gem. § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 13a BauGB
Der Grundstücks- und Bauausschuss der Stadt Unterschleißheim hat in seiner Sitzung am 12.07.2021 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 158 „Wohngebiet Carl-von-Linde-Straße“ nach § 13a BauGB gefasst.
Auf einem Teilgrundstück der Fl. Nr. 81 der Gemarkung Unterschleißheim soll ein allgemeines Wohngebiet mit einer GFZ von 1,20 entstehen. Der Vorteil dieser Nachverdichtung in Innenbereichslage besteht darin, natürliche Ressourcen zu schützen und optimal auszunützen. Es sollen mehrere Geschosswohnungsbauten als Punkthäuser mit 3 Vollgeschossen + Terrassengeschoss und ein Wohnriegel mit 4 Vollgeschossen + Terrassengeschoss realisiert werden. Der Wohnriegel wird entlang der Carl-von-Linde-Straße situiert, die Punkthäuser werden im dahinterliegen Grundstücksbereich liegen.
Das Verfahren findet gem. § 13 a BauGB im Verfahren der Innenentwicklung statt. Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der im § 1 Abs. 6 BauGB genannten Schutzgüter bestehen nicht.
Folgende Arten umweltrelevanter Informationen liegen vor:
- Verkehrsuntersuchung vom November 2021
- Schalltechnische Untersuchung vom 15.12.2021
Der Bebauungsplan Nr. 158 „Wohngebiet Carl-von-Linde-Straße“ in der Fassung vom 24.01.2022 liegt einschließlich Begründung zur Einsichtnahme in der Zeit
vom 28.01.2022 bis 03.03.2022
bei der Stadt Unterschleißheim, im Geschäftsbereich Bauleitplanung, Bauverwaltung, Umwelt (1. Stock) Valerystr.1, 85716 Unterschleißheim während der allgemeinen Öffnungszeiten aus.
Während dieser Zeit können Stellungnahmen zur dargelegten Planung schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Ein Mitarbeiter des Bauamtes wird für Auskünfte und Erläuterungen zur Verfügung stehen.
Diese Unterlagen können auch im Internet auf der Homepage der Stadt Unterschleißheim unter www.unterschleissheim.de eingesehen werden. Auf die Richtlinie zum Datenschutz der Stadt Unterschleißheim www.unterschleissheim.de hinsichtlich der Verarbeitung personenbezogener Daten wird verwiesen.
Unterschleißheim, den 19.01.2022
Christoph Böck
1. Bürgermeister