Einhaltung von Biosicherheitsmaßnahmen zu präventiven Zwecken - Neue Allgemeinverfügung zur Geflügelpest

Donnerstag, 16. Dezember 2021

Das Landratsamt München hat eine Allgemeinverfügung zum Thema Tiergesundheit in Bezug auf die Geflügelpest für den Landkreis München erlassen. Die Geflügelpest oder Hochpathogene Aviäre Influenza (HPAI, auch Vogelgrippe genannt) ist eine häufig tödlich verlaufende Viruserkrankung von Vögeln. Übertragung und Weiterverbreitung erfolgt über direkte Tier-zu-Tier-Kontakte, aber auch indirekte Kontakte können eine Rolle spielen wie beispielsweise Personen- und Fahrzeugverkehr, Futter und Wasser.

Um was geht es?
Seit Mitte Oktober 2021 kommt es in Deutschland wieder zu vermehrt auftretenden Fällen von Geflügelpest. Am 01.12.2021 wurde darüber hinaus die Geflügelpest bei Hühnern in Bayern festgestellt. Ein Eintrag aus der Wildvogelpopulation wird vermutet. Durch die Mobilität der Tiere besteht ein Risiko für die Verbreitung von HPAIV und die Einschleppung in Nutzgeflügelbestände. Es ergibt sich somit nach der Einschätzung des LGL vom 02.12.2021 die Notwendigkeit, Maßnahmen zum Schutz der Geflügelbestände, u. a. in Form erhöhter Biosicherheitsmaßnahmen, in ganz Bayern flächendeckend und konsequent umzusetzen. Aufgrund dieser Entwicklung hat das Landratsamt München eine Allgemeinverfügung erlassen.
Wer oder was ist betroffen?
Von der Allgemeinverfügung sind u. a. Halter von Hühnern, Truthühnern, Perlhühnern, Rebhühnern, Fasanen, Laufvögeln, Wachteln, Enten und Gänse bis einschließlich 1.000 Stück, Geflügelausstellungen, -schauen und –märkte oder ähnliches, das Füttern von Wildvögeln und die Privathaltung von Geflügel betroffen.
Welche Maßnahmen gelten?
Alle betroffenen Personen und Bereiche haben eine Reihe von Vorkehrungen zu treffen, die u. a. die Hygienemaßnahmen, den Ein- und Ausgang zu den Ställen und das Verbot von Geflügelverkauf unter bestimmten Voraussetzungen umfassen. Alle Maßnahmen, und wer in welchem Umfang davon betroffen ist, sind unter https://www.landkreis-muenchen.de/artikel/gefluegelpest-neue-allgemeinverfuegung-des-veterinaeramts/ einsehbar.

Alle Informationen finden Sie auf der Homepage des Landratsamtes München unter  https://www.landkreis-muenchen.de/artikel/gefluegelpest-neue-allgemeinverfuegung-des-veterinaeramts/.

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