Seit 4. und 8. Dezember gelten noch einmal schärfere Coronamaßnahmen in Bayern (Stand 07.12.2021).
Eine kurze Übersicht:
Die Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte wurden auf einen Hausstand plus maximal zwei Personen aus einem weiteren Hausstand (ausgenommen sind Kinder unter 12 Jahren und 3 Monaten sowie Geimpfte und Genesene) verschärft.
Große Sportveranstaltungen finden nun ohne Zuschauer statt.
2G gilt in der Gastronomie bayernweit nun im Innen- und im Außenbereich. Zudem wurde die 2G-Regel auch für den Handel eingeführt. Ausgenommen davon sind Geschäfte zur Deckung des täglichen Bedarfs. Zum täglichen Bedarf gehört insbesondere der Lebensmittelhandel einschließlich der Direktvermarktung, Getränkemärkte, Reformhäuser, Babyfachmärkte, Schuhgeschäfte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker, Hörakustiker, Tankstellen, der Verkauf von Presseartikeln und Tabakwaren, Filialen des Brief- und Versandhandels, Buchhandlungen, Blumenfachgeschäfte, Tierbedarfsmärkte, Futtermittelmärkte, Baumärkte, Gartenmärkte, der Verkauf von Weihnachtsbäumen und der Großhandel.
Alle Details finden Sie in der aktuell geltenden 15. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung auf unserer Homepage.