Erste Frist am 19. Januar 2022 - Führerschein-Pflichtumtausch

Donnerstag, 09. Dezember 2021

Die erste Frist zum Führerschein-Pflichtumtausch läuft am 19. Januar 2022 aus. Dies betrifft die Geburtsjahrgänge 1953 bis 1958. Wenn Sie Teil dieses Personenkreises sind, denken Sie bitte daran, den Umtausch rechtzeitig zu beantragen.

Anfang 2019 hat der Bundesrat den gestaffelten Pflichtumtausch von Führerscheinen beschlossen. Alle Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, müssen bis zum 19.01.2033 in einen befristeten EU-Scheckkartenführerschein getauscht werden. Die neuen Führerschein-Dokumente sind dann auf 15 Jahre befristet. Aufgrund der hohen Menge an umzutauschenden Führerscheinen erfolgt dies gestaffelt. Wichtig: Umtauschen müssen in der aktuellen Phase NUR die Geburtsjahrgänge 1953 bis 1958, die noch im Besitz eines alten deutschen Papierführerscheins sind!

Wie beantrage ich den Führerschein-Umtausch?
Den Umtausch können Sie online beantragen.
Wenn Sie eine persönliche Vorsprache wünschen, ist das sowohl bei Ihrer Wohnsitzgemeinde vor Ort oder bei der Führerscheinstelle in Grasbrunn möglich. Bei Vorsprachen in der Führerscheinstelle vereinbaren Sie bitte einen Termin.

Alle wichtigen Informationen zum Führerschein-Umtausch gibt es hier. Für weitergehende Fragen ist die Führerscheinstelle unter 089/6221-3000 erreichbar.

 

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