Neues Förderprogramm für Photovoltaik-Balkonmodule

Donnerstag, 02. Dezember 2021

Stadt fördert Photovoltaik-Anlagen

Die Stadt Unterschleißheim fördert rückwirkend ab dem 1.11.2021 Photovoltaik-Balkonmodule für Privathaushalte, örtliche Vereine, örtliche gemeinnützige bzw. wohltätige Organisationen.

Photovoltaik-Balkonmodule – Das private Kraftwerk für den eigenen Balkon

Photovoltaik-Balkonmodule sind speziell für Balkone gefertigte Solar-Module, die für die Erzeugung von Eigenstrom verwendet werden. Deshalb kann mit Balkon-PV Anlagen auf umweltfreundliche Art und Weise Energie gewonnen werden. Auf Antrag aus der Mitte des Stadtrates wurde nun die Umsetzung eines Förderprogrammes für Stecker-Solaranlagen durch den Stadtratsbeschluss vom 25.11.2021 entschieden. Dieses gilt rückwirkend seit dem 1.11.2021 und umfasst eine 25-prozentige Subventionierung mit einer maximalen Beteiligung von 200 Euro. Für die Jahre 2022 bis 2024 werden jeweils 5.000 Euro für das Förderprogramm in den städtischen Haushalt eingestellt.

Fördervoraussetzungen

Gefördert wird der Erwerb, die Installation und die Inbetriebnahme von Stecker-Solargeräten (auch Balkonmodule, Mini-PV-Anlagen und Stecker-Solarmodule genannt). Die eingehenden Anträge werden nach dem Posteingangsstempel bei der Vergabe des Förderbeitrags berücksichtigt. Die Höchstzahl der Anträge pro Wohneinheit ist auf eins für die Dauer der Laufzeit des Förderprogrammes begrenzt.

Die Förderung umfasst ausschließlich Geräte, deren Verwendungsort im Stadtgebiet von Unterschleißheim liegen. Gleichzeitig darf die Inbetriebnahme bei Stellung des Förderantrags nicht länger als drei Monate zurückliegen. Darüber hinaus werden nur 600-Watt-Geräte gefördert, die einen Nachweis in Form einer Eigenerklärung/Konformitätserklärung des Herstellers/Verkäufers über die Erfüllung aller gesetzlichen und normativen Anforderungen zur Produktsicherheit verfügen.

Außerdem muss die Anlage beim Netzbetreiber angemeldet werden. Darüber hinaus verpflichtet sich der Fördernehmende, im Fall der Förderung das entsprechende Gerät mindestens fünf Jahre ab dem Tag der Inbetriebnahme in einem funktionstüchtigen Betrieb zu halten. Die weiteren Informationen zur Förderung sind in Kürze auf der Homepage der Stadt unter www.unterschleissheim.de/foerderprogramme einsehbar.

Antragsstellung - Verfahren

Anträge auf Förderung sind schriftlich bei der Stadt unter folgender Anschrift zu stellen:

Stadt Unterschleißheim

Rathausplatz 1

85716 Unterschleißheim

Das Förderprogramm und die Anträge können im Internet unter www.unterschleissheim.de/foerderprogramme heruntergeladen, telefonisch angefordert oder im Rathaus im Bürgerbüro zu den üblichen Öffnungszeiten abgeholt werden.

Für die Antragsstellung benötigen Sie Personalausweis, Bankverbindung, Rechnung(en) o. ä. mit Angabe der verbauten Produkte, einen vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Antrag, die Bestätigung der Anmeldung des Gerätes beim Netzbetreiber und die Bestätigung der Anmeldung im Marktstammdatenregister.

Die Stadt Unterschleißheim zahlt den Förderbetrag bargeldlos nach Einreichen der vollständigen Unterlagen aus, wenn alle Voraussetzungen für die Förderung vorliegen.

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