im Amtsblatt des Landratsamtes Freising
Aushang an den öffentlichen Stadttafeln vom 11.11. bis 25.11.2021
-Öffentliche Auslegung-
Die Verbandsversammlung des Abwasserzweckverbandes Unterschleißheim, Eching und Neufahrn hat in der öffentlichen Sitzung am 20.07.2021 folgende Satzungen beschlossen:
- Neuerlass der Verbandssatzung
- Erste Satzung zur Änderung der Entschädigungssatzung
- Neuerlass der Satzung für die öffentliche Entwässerungseinrichtung (Entwässerungssatzung – EWS)
- Neuerlass der Gebühren- und Kostensatzung zur Entwässerungssatzung (GS-EWS).
Nach der Ausfertigung der Satzungen am 23.07.2021 bzw. am 14.09.2021 durch den Verbandsvorsitzenden, Herrn Ersten Bürgermeister Christoph Böck, sind diese bestimmungsgemäß im Amtsblatt des Landratsamtes Freising Nr. 46 vom 05.08.2021 bzw. Nr. 53 vom 23.09.2021 öffentlich bekanntgemacht worden.
Einzusehen sind die Satzungen beim Abwasserzweckverband.Unterschleißheim, Eching und Neufahrn, Sperberweg 22 in 85716 Unterschleißheim, nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung unter Tel.Nr. 089 32176-0. Die Satzungen kann man auch auf der Homepage des AZV unter www.abwasserzv.de nachlesen.
Gemäß § 26 Abs. 1 der Verbandssatzung weist das Verbandsmitglied Stadt Unterschleißheim in der für die Bekanntmachung ihrer Satzungen vorgesehenen Form auf diese Bekanntmachung hin.
Unterschleißheim, den 08.11.2021
Thomas Stockerl
Geschäftsbereichsleitung GB 10