Bekanntmachung

Mittwoch, 13. Oktober 2021

Bekanntgabe über die erneute Auslegung gemäß § 4a Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) i.V. mit § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2  BauGB zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan  

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 23.07.2020 die erneute Auslegung zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan beschlossen (Umgriff ist im Lageplan schwarz umrandet dargestellt).

Die Planunterlagen mit Begründung der Planungsziele, der Umweltbericht, die Schalltechnische Untersuchung, das Gewässerentwicklungskonzept, das Ausgleichsflächenkonzept und die umweltbezogenen Stellungnahmen liegen zwischen dem

14. Oktober 2021 und dem 15. November 2021

im Rathaus, Rathausplatz 1, I. Untergeschoß, 85716 Unterschleißheim, während der allgemeinen Öffnungszeiten aus. Ein Mitarbeiter der Bauverwaltung steht zu Auskünften während der allgemeinen Dienststunden zur Verfügung. Während dieser Auslegungsfrist können Stellungnahmen und Anregungen schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden. 

Die Unterlagen können auch im Internet auf der Homepage der Stadt Unterschleißheim unter www.unterschleissheim.de in der Rubrik Flächennutzungsplan – Neuaufstellung eingesehen werden. Auf die Richtlinie zum Datenschutz der Stadt Unterschleißheim www.unterschleissheim.de hinsichtlich der Verarbeitung personenbezogener Daten bei der Einbringung von Anregungen wird verwiesen.

Hinweis: 

Zum Gesundheitsschutz im Rahmen der Coronapandemie wird dringend gebeten, nach Möglichkeit vorrangig von der Internet-Veröffentlichung Gebrauch zu machen. BürgerInnen oder EinwenderInnen dürfen das Rathaus, I. Untergeschoß zur Einsichtnahme aufsuchen. Für die Einsicht in die Unterlagen wird kein Termin benötigt, eine Anmeldung vor Ort im Rathausfoyer ist aber weiterhin erforderlich. Bitte registrieren Sie sich beim Eintritt ins Rathaus über die Luca-App – falls Sie ohne Smartphone kommen, erfolgt diese manuell. Für eine Beratung durch die MitarbeiterInen bitten wir Sie, sich telefonisch Tel.: 089 31009-0 oder per E-Mail: termin@ush.bayern.de mit der Stadtverwaltung in Verbindung zu setzen und einen Termin zu vereinbaren. Bitte beachten Sie unbedingt die jeweiligen Anforderungen zum Gesundheitsschutz (Maskenpflicht)!

Es liegen folgende Arten von umweltbezogenen Informationen mit aus: 

  • Im Zuge der Planung wurde ein Umweltbericht in der Fassung vom 18.02.2019 erstellt. 
  • Eine Schalltechnische Untersuchung für das ganze Stadtgebiet wurde in der Fassung vom 07.05.2018 vorgenommen.
  • Im Flächennutzungsplan wird auf das Gewässerentwicklungskonzept der Stadt Unterschleißheim Bezug genommen. 
  • Für die Behandlung der Ausgleichsflächen gemäß § 1a Baugesetzbuch wird auf das Ausgleichsflächenkonzept der Stadt Unterschleißheim Bezug genommen.
  • Eingegangene Stellungnahmen aus der öffentlichen Auslegung und zu der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB)

Die obengenannten Unterlagen enthalten umweltbezogene Informationen zu den Themenfeldern:

  • Beeinträchtigungen durch Lärm und sonstige Immissionen (Verkehr), die über die bestehende Vorbelastung des Bestandes hinausgehen, können an den Wohngebieten am Stadtrand oder in den Innenbereichen erwartet werden. Dem Flächennutzungsplan ist eine Schalltechnische Untersuchung vom 07.05.2018 beigefügt. Eine Überschreitung der planerischen Vorsorgewerte kommt an den neuen geplanten Wohnbaugebieten teilweise vor. Passive Lärmschutzmaßnahmen sind in diesen Wohnbaugebieten einzuplanen. Das Schutzgut Mensch wird durch die Planung berührt.  
  • Beeinträchtigungen der Bodenfunktion hinsichtlich des lokalen Wasserhaushaltes, der Verlust von Bodenfunktionen durch Versiegelung liegen vor. In manchen Neubaugebieten sind deshalb Vermeidungs-, Minimierungs- und Ausgleichsmaßnahmen vorzusehen. Das Schutzgut Boden wird durch die Planung in allen Neubaugebieten berührt sein.
  • Reduzierung der Grundwasserneubildungsrate, die Beschleunigung des Oberflächenwasserabflusses durch Verlust an lnfiltrationsfläche sowie ein Eingriff in den Grundwasserkörper kommen in einem neuen Wohnbaugebiet vor. Das Schutzgut Wasser wird punktuell durch die Planung berührt.
  • Beeinträchtigungen des Geländeklimas durch Bebauung und Versiegelung oder eine Erhöhung der Luftschadstoffe kommen nur punktuell vor. Das Schutzgut Luft und Klima wird durch die Planung berührt.
  • Nachhaltige Beeinträchtigungen des gegenwärtigen Orts- und Landschaftsbildes kommen punktuell vor. An einem Wohngebiet kommt es zu einem Verlust an Sichtbeziehungen zur freien Landschaft. Das Schutzgut Orts- und Landschaftsbild wird durch die Planung berührt.
  • Eine Verstärkung der negativen Umweltauswirkungen durch Wechselwirkungen kommt punktuell vor. Die Wechselwirkungen zwischen Landschaftsbild und Umwelt werden durch die Planung berührt. 
  • Ein Verlust von Teillebensräumen für Tiere und Pflanzen kommt vor. Das Schutzgut Flora und Fauna sowie die Wechselwirkungen zum Landschaftsbild werden von der Planung berührt. In manchen Neubaugebieten sind deshalb Vermeidungs-, Minimierungs- und Ausgleichsmaßnahmen bei der Umwidmung von Landwirtschaftsflächen vorzusehen.  
  • Ein Verlust an Kultur- und Sachgütern kommt nicht vor. Das Schutzgut Kultur- und Sachgüter wird geringfügig von der Planung betroffen. Baudenkmäler werden an manchen Flächen vermutet. Bei der Umsetzung der Planung ist auf eine sachgerechte Behandlung zu achten.
  • Aufgrund der bereits vorhandenen Bebauung oder der Nähe zu bebauten Bereichen wird eine artenschutzrechtliche Untersuchung für das gesamte Gebiet nicht durchgeführt. Das Schutzgut Artenschutz wird punktuell von der Planung berührt. In den Fällen, bei denen eine Beeinträchtigung vermutet werden kann, werden im Zuge der weiteren Planung spezielle artenschutzrechtliche Prüfungen durchgeführt.
  • Für die Umsetzung der Planung werden Ausgleichsflächen gemäß § 1a Baugesetzbuch benötigt. Die Ausgleichsflächen werden gemäß dem Ausgleichsflächenkonzept der Stadt Unterschleißheim umgesetzt. Weitere Informationen zum Bedarf und zu der Bilanzierung der Ausgleichsflächen gibt der Umweltbericht.
  • Die Biotope, Landschaftsbestandteile und Bodendenkmäler werden mit ihren jeweiligen Verzeichnisnummern im Flächennutzungsplan dargestellt.
  • Städtische Ausgleichsflächen, die im Zuge der Planung und Errichtung von neuen Baugebieten umgesetzt wurden, werden im Flächennutzungsplan dargestellt.
  • Baudenkmäler werden im Flächennutzungsplan ausgewiesen. Sie werden im Plan mit dem Kürzel „BD“ gekennzeichnet.
  • Der Umgriff des Geltungsbereiches der Seveso-Richtlinie (Richtlinie 96/82/EG des Rates vom 9. Dezember 1996 zur Beherrschung der Gefahren bei schweren Unfällen mit gefährlichen Stoffen) wird im Flächennutzungsplan dargestellt. Bei Bauvorhaben von Bedeutung ist eine Prüfung gemäß dieser Richtlinie erforderlich.

Es liegen folgende Arten von umweltbezogenen Stellungnahmen mit aus: 

  • Anregungen eines gewerblichen Betriebs vom 17.06.2019 hinsichtlich der Darstellung gemäß Seveso-EU-Richtlinie
  • Anregung eines Bürgers vom 03.07.2018 hinsichtlich der Darstellung von Grünflächen und Flächen für die Landwirtschaft mit besonderer ökologischer, gestalterischer Funktion 
  • Anregungen mehrerer Bürger und privater Eigentümer vom 11.06.2019, 13.06.2019, 19.06.2019 und 24.06.2019 hinsichtlich der Flächen für Photovoltaikanlagen im Landschaftsschutzgebiet, ökologischer Ausgleichsflächen südlich der Weihersiedlung, Ausweisung von Landwirtschaftsflächen mit gestalterischer Funktion, Reduzierung der Flächenversiegelung, Erhöhung des Fahrradverkehrsanteils, Bebauung der Fläche am Erdbeerenfeld und der Festlegung von Höhenentwicklung im Flächennutzungsplan  
  • Anregung eines privaten Eigentümers vom 16.06.2019 hinsichtlich der Darstellung eines wichtigen Geh- und Fahrradweges
  • Anregung eines Bürgers vom 24.06.2019 hinsichtlich der Wohnbaufläche am Erdbeerenfeld, Am Furtweg und im Bereich nördlich des Business Campus Unterschleißheim, der Schaffung von Wegebeziehungen für Fußgänger und Radfahrer, der Verbindungsspange von der BAB 92 zur St 2342 und einer neuen Querung der Bahnlinie für Fahrradfahrer
  • Anregung eines privaten Eigentümers vom 13.06.2019 hinsichtlich der Nutzung einer Parzelle als Kleingarten im Landschaftsschutzgebiet Riedmoos
  • Stellungnahme des Amtes für Landwirtschaft und Forsten vom 03.06.2019 hinsichtlich der Erhaltung von Landwirtschaftsflächen und der Einschränkung von intensiver Bewirtschaftung
  • Stellungnahme des Bundes Naturschutz vom 23.05.2019 hinsichtlich des Ausbaues des ÖPNV, der Darstellung von Naturdenkmälern, Ausgleichsflächen und Frischluftschneisen, des Moos-Heide-Parks und von Trassen für überörtliche Bahnverbindungen
  • Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes vom 16.02.2019 und des Landratsamtes München, Fachbereich Wasserrecht und Wasserwirtschaft vom 22.07.2019 hinsichtlich der Darstellung des Grundwasserschutzgebietes und der Darstellung von Überschwemmungsgebieten
  • Stellungnahme des Landratsamtes München Sachgebiet Naturschutz, Erholung und Landwirtschaft vom 09.07.2011 hinsichtlich der Darstellung eines Biotops im Bereich Riedmoos, Grünstreifen und Pufferbereiche im Bereich der Moosach
  • Stellungnahme des Amtes für Denkmalpflege vom 04.06.2018 hinsichtlich der Darstellung von Bodendenkmälern
  • Stellungnahme der Autobahndirektion Südbayern vom 06.07.2018 hinsichtlich der Lärmvorsorge im Zuge des 6-streifigen Ausbaues der BAB 92

Nicht fristgerecht eingereichte Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Plan unberücksichtigt bleiben. Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes (UmwRG) ist bei einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können (§ 3 Abs. 3 BauGB).

Unterschleißheim, den 06.10.2021

Christoph Böck

Erster Bürgermeister 

 

Der Umgriff der Planung umfasst das ganze Stadtgebiet

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