Fair Fahren - Quiz II zum Thema Gemeinsam unterwegs

Donnerstag, 27. Mai 2021

Twist und g’schaut! – So bleiben RadlerInnen sicher wie in Holland.

Wenn Autos und Radl gemeinsam unterwegs sind, sind einige Regeln zu beachten. Testen Sie Ihre Kenntnisse.

Der Verkehrsraum – ob Fahrbahn, Gehweg, Radweg oder Parkraum – gehört uns selten allein. Gerade wenn verschiedene VerkehrsteilnehmerInnen gemeinsam auf Wegen unterwegs sind, kommt es schnell zu Nutzungskonflikten und Sicherheitsrisiken. Beispielsweise erfordert die Führung von Kraftfahrzeug- und Radverkehr in direkter räumlicher Nähe die Beachtung einiger grundlegender Verhaltensregeln, wie etwa dem den Sicherheitsabstand und den Schulterblick. Aber wem sagen wir das, Sie kennen sich bestimmt aus, wie Sie gleich unter Beweis stellen können.

Alle Informationen rund um die Kampagne „Fair Fahren“ finden Sie unter: www.unterschleissheim.de/FairFahren

Frage 1: Im Stadtgebiet Unterschleißheim gibt es Schutzstreifen für den Radverkehr am Münchner Ring, in der Dieselstraße und Raiffeisenstraße sowie in der Südlichen Ingolstädter Straße. Die Schutzstreifen für den Radverkehr …

a) sind an einer durchgezogenen Längsmarkierung und einem weißen Fahrradsymbol zu erkennen.

b) dürfen von Autos nur in Ausnahmefällen befahren werden – beispielsweise, wenn sich große Fahrzeuge begegnen und die Kernfahrbahn zu schmal ist. Beim Überholen von RadfahrerInnen muss in jedem Fall der seitliche Mindestabstand eingehalten werden.

c) können von Autos jederzeit zum kurzen Halten und Parken genutzt werden, wenn der Warnblinker eingeschaltet ist.

Frage 2: Der sogenannte „Holländische Griff“ … (Mehrfachantwort möglich)

a) ist ein hilfreicher Trick für AutofahrerInnen: die Fahrertür wird mit der rechten statt mit der linken Hand geöffnet, sodass sich Kopf und Oberkörper automatisch zum Schulterblick drehen.

b) ist die Bezeichnung für in Holland entwickelte und dort inzwischen etablierte ergonomische Lenkergriffe für Fahrräder.

c) ist eine Methode, die einen Zusammenprall von RadfahrerInnen mit sich öffnenden Fahrzeugtüren verhindert.

Frage 3: Der gesetzlich vorgeschriebene Mindestabstand beim Überholen von RadfahrerInnen durch Autos …

a) beträgt innerorts mindestens 1,50 m und außerorts 2,00 m.

b) beträgt innerorts mindestens 2,00 m und außerorts 3,00 m.

c) muss nicht eingehalten werden, wenn sich AutofahrerInnen durch Hupen von hinten rechtzeitig ankündigen.

 

 

 

 Lösungen: 1. b) | 2. a) und c) | 3. a)

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