Erinnern Sie sich noch an den ersten Teil der städtischen Kampagne „Fair Fahren”? Nachzulesen unter anderem im aktuellen Zeitspiegel. Der zweite Teil der Kampagne erweitert den letztjährigen Baustein „Geisterradeln“ und führt den neuen Baustein „Gemeinsam unterwegs“ ein. Lohnt es sich, über die Inhalte Bescheid zu wissen? Auf jeden Fall. Schon weil Sie dann im Verkehrsquiz der Kampagne glänzen können. Hier geht es los mit Block 1 von 4.
Sind Sie ein Ghostbuster, der alle GeisterradlerInnen sofort erkennt? Finden Sie es heraus mit den Fragen zum Thema Geisterradeln. Die Lösungen sehen Sie ganz unten – dazu muss der Lohhofer Anzeiger bitte einmal umgedreht werden. Und los geht’s:
Frage 1: Geisterradeln bezeichnet das …
a) verbotene Radfahren bei Dämmerung und Dunkelheit ohne die vorgeschriebene Beleuchtung am
Fahrrad.
b) Radfahren auf der Autobahn.
c) Radfahren entgegen der vorgeschriebenen Fahrtrichtung.
Frage 2: Geisterradeln … (Mehrfachantworten möglich)
a) ermöglicht RadfahrerInnen, ihr Ziel schneller und sicherer zu erreichen.
b) gefährdet vor allem auch die GeisterradlerInnen selbst, da der Kraftfahrzeugverkehr nicht mit dem
Radverkehr aus der falschen Richtung rechnet.
c) gehört zu den Hauptursachen der Unfälle, die durch den Radverkehr verursacht werden.
Frage 3: Geisterradeln ist strafbar …
a) und wird als Missachtung der Straßenverkehrs-Ordnung mit einem Bußgeld belegt.
b) und wird jedoch als Kavaliersdelikt nicht geahndet.
c) allerdings in der Freinacht (1. Mai) und zu Halloween (31. Oktober) mit Gruselkostüm ausdrücklich erlaubt.
Alle Informationen rund um die Kampagne „Fair Fahren“ finden Sie unter: www.unterschleissheim.de/FairFahren
Lösungen: 1. c) | 2. b) und c) | 3. a)