Der rückwirkende Zuschuss zum Jahresabo für den öffentlichen Nahverkehr wird direkt über den Landkreis München beantragt. Gehen Sie dazu bitte auf die Homepage des Landkreises München und nutzen Sie folgenden Pfad: Bürgerservice/Dienstleistungen A–Z. Unter L finden Sie die Landkreis-Flat und alle notwendigen Informationen. Sollte es mit dem Herunterladen des Erstattungsformulars nicht klappen, hätten wir eine Alternative für Sie.
Ansprechpartner für die Erstattung ist der Landkreis. Die Stadt Unterschleißheim nimmt daher keine Anträge entgegen. Allerdings: BürgerInnen, die Schwierigkeiten haben, das Formular übers Internet herunterzuladen, können es sich auch zuschicken lassen. Bitte kontaktieren Sie dazu das Bürgerbüro unter 089 31009 0 oder schreiben Sie an buergerbuero @ush.bayern.de. Kommen Sie aber nicht vorbei – Sie wissen, es ist einfach sicherer. Vielen Dank!
Seit diesem Jahr erstattet der Landkreis rückwirkend und unter bestimmten Voraussetzungen den BesitzerInnen eines MVV-Jahresabos den Differenzbetrag zum Zone-M-Ticket. Der finanzielle Ausgleich ist auf zwei Jahre (für die Abo-Zeiträume 2020 und 2021) beschränkt, nämlich bis zu dem Zeitpunkt, an dem der nächste Schritt der Reform in Kraft treten soll. Eine Erstattung erhalten LandkreisbürgerInnen, die eine Zeitkarte für den MVV mit dem Geltungsbereich M+1 (Zone M + Zone 1) oder M+2 (Zone M + Zone 1 + Zone 2) abonniert haben. Voraussetzung für die sogenannte Landkreis-Flat ist der Erstwohnsitz im Landkreis München für den gesamten Zeitraum von einem Jahr.