Die Stadt Unterschleißheim hat einen weiteren Schritt in Richtung Fahrradfreundlichkeit unternommen: Die Mehrheit des Umwelt- und Verkehrsausschusses hat sich Ende letzten Jahres für die Umwidmung des Furtwegs zwischen Am Weiher und dem Unterschleißheimer See zur Fahrradstraße ausgesprochen. Das Anbringen der Verkehrsschilder macht es nun offiziell: Der Radverkehr hat hier Vorrang.
Mit der Entscheidung, den Furtweg teilweise als Fahrradstraße umzuwidmen, setzt die Stadt Unterschleißheim den Ausbau ihrer radverkehrsfreundlichen Mobilitätskultur weiter fort. So stellt der Abschnitt zwischen Am Weiher und dem Unterschleißheimer See eine wichtige Radroute für alle BewohnerInnen des Gebiets dar und hat auch als überregionale Freizeitverbindung eine wichtige Funktion für das städtische und überörtliche Radwegenetz. Besonders im Sommer ist der Furtweg eine höchst frequentierte Strecke. Mit der Einrichtung der Fahrradstraße wird Radfahren zukünftig sicherer und stressfreier. Auch für AnwohnerInnen bedeuten die niedrigeren Geschwindigkeiten mehr Sicherheit und weniger Verkehrslärm.
Was ist eine Fahrradstraße?
Fahrradstraßen werden dort eingerichtet, wo viel Radverkehr vorhanden ist, erwartet wird oder gebündelt werden soll. Die Fahrradstraße ist mit einem quadratischen weißen Schild mit einem Fahrrad und der Aufschrift „Fahrradstraße“ sowie Piktogrammen auf der Fahrbahn gekennzeichnet. Das Ende der Fahrradstraße signalisiert ein ähnliches schwarz-weißes, durchgestrichenes Schild. Eine Fahrradstraße ist den Radfahrenden vorbehalten. Sind entsprechende Zusatzzeichen angebracht, dürfen andere Fahrzeuge diese auch nutzen.
Welche Regeln gelten bei der Fahrradstraße am Furtweg?
Das Zusatzschild "Anlieger frei" erlaubt all denjenigen, die EigentümerInnen oder Nutzungsberechtigte eines Grundstücks im Einzugsbereich der Fahrradstraße sind, weiterhin das Befahren der Straße mit motorisierten Fahrzeugen. Somit ist etwa auch BesucherInnen des Unterschleißheimer Sees weiterhin die Zufahrt gestattet. Auch das Parken ist am Furtweg wie bisher erlaubt. Es gilt weiterhin eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h, wobei der motorisierte Verkehr die Geschwindigkeit an die der RadlerInnen anpassen muss, falls diese sonst behindert würden. Radfahrende dürfen nebeneinander auf der Fahrbahn fahren. Andere Fahrzeuge dürfen FahrradfahrerInnen zwar überholen, müssen aber auch hier mindestens 1,5 Meter Abstand halten. Den FußgängerInnen gehören die Gehwege. Kinder unter 8 Jahren müssen jedoch auch in Fahrradstraßen auf dem Gehweg radeln, sofern vorhanden.
Weitere Infos unter www.unterschleissheim.de/Fahrradstrassen