Rücksichtnahme in der Brut- und Setzzeit - Appell der Stadt an Hundebesitzer

Donnerstag, 08. April 2021

In Coronazeiten ist der Spaziergang oder der Lauf im Park, über die Felder oder in den Wäldern für viele ein guter Ausgleich. Die Stadt appelliert hier besonders an die HundebesitzerInnen, Anleinpflichten zu beachten.

Besonders hinzuweisen ist in diesem Zusammenhang auf die im Valentinspark geltende Anleinpflicht für alle Hunde. Bitte halten Sie sich konsequent daran und achten Sie darauf, dass Ihr Hund niemand anderen belästigen, angreifen oder gar verletzen kann. Bedenken Sie, dass Sie für Schäden, die Ihr Hund anderen zufügt, in vollem Umfang haften. Gerade weil das Verhalten von frei laufenden Hunden bei innerorts regelmäßig zu erwartenden Kontakten mit Menschen nur begrenzt vorhersehbar ist, sollten Sie Ihren Hund vorsichtshalber anleinen, wenn sich Kinder, Passanten, RadfahrerInnen oder aber andere Hunde nähern.

Dies gilt im Übrigen auch bei Ausflügen und Spaziergängen in der freien Natur. Insbesondere während der Brut- und Setzzeit (März bis Juni) sollten Sie Ihren Hund zum Schutz freilebender Tiere in zusammenhängenden Wiesengebieten und an Waldrändern an die Leine nehmen. Weiterhin gehört es zu einem rücksichtsvollen Umgang mit den Mitmenschen, Hundehinterlassenschaften aufzusammeln und mitzunehmen.

Die Stadt Unterschleißheim dankt für Ihre Rücksichtnahme!

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