Beschaffung von Lehrerdienstgeräte - IT-Ausstattung für LehrerInnen

Donnerstag, 04. März 2021

Auf dem Schul-Digitalisierungsgipfel der Bayerischen Staatsregierung im Sommer 2020 wurde das Ziel formuliert, die in der Corona-Krise deutlich hervorgetretenen Potenziale der Digitalisierung für das schulische Lehren und Lernen dauerhaft nutzbar zu machen. Hier erleichtern Lehrerdienstgeräte sowohl die Umsetzung von Distanzunterricht als auch die Nutzung zentraler cloudbasierter IT-Services wie der dienstlichen E-Mail und weiterer Komponenten der BayernCloud Schule. Die grundsätzliche Frage der Aufgaben- und Finanzierungszuständigkeit für Lehrerdienstgeräte wurde aus dieser Richtlinie ausdrücklich ausgeklammert.

Aufgrund der Anfang 2021 veröffentlichten Richtlinie des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus zur coronabedingten Beschaffung von Lehrerdienstgeräten wurde im Hauptausschuss und in der Sitzung des Zweckverbandes Staatlich weiterführende Schulen die Anschaffung von Lehrerdienstgeräten beschlossen, wobei nicht alle nun entstehenden Kosten durch das Förderprogramm gedeckt sind. 

Für die Unterschleißheimer Grundschulen und die Mittelschule sieht die Förderrichtlinie zunächst 62 Geräte mit einer Gesamtförderung von 62.000 Euro vor. Der Bedarf liegt aber nach der Abfrage bei den Schulleitungen bei 94 Geräten, wodurch Kosten von 95.600 Euro entstehen. Auch der Zweckverband Staatlich weiterführende Schulen hat den Bedarf mit der Therese-Giehse-Realschule und dem Carl-Orff-Gymnasium abgefragt. Hier werden für jede Schule 51 Geräte beschafft. Die Förderung beträgt hier 102.000 Euro, die tatsächlichen Kosten liegen bei 111.300 Euro. Die Differenz zwischen Förderung und nötigen Investitionen tragen Stadt und Zweckverband. Sofern nicht alle Mittel aus dem Sonderbudget des Freistaates verbraucht werden, wird der verbleibende Betrag im Fördertopf unter den Leistungsempfängern mit weitergehendem Bedarf zu einem späteren Zeitpunkt über eine landesweit einheitliche Quote verteilt.

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