Nachbesserungen nötig – Aerosolabsauganlage im COG nimmt Testbetrieb auf

Mittwoch, 24. Februar 2021

Der Zweckverband Weiterführende Schulen hat für einen Raum im Carl-Orff-Gymnasium eine Aerosolabsauganlage installieren lassen. Initiiert wurde das Projekt durch den Elternbeirat der Schule. Bevor die Anlage auch dauerhaft im Schulbetrieb eingesetzt werden kann, müssen jedoch noch Mängel behoben werden – bis dahin ist nur ein Testbetrieb möglich.

Die im Testklassenzimmer eingebaute Anlage entspricht nicht den technischen Vorschriften für raumlufttechnische Anlagen dieser Art. Die in der Tagespresse vorgestellte Fertigstellung hatte der Beurteilung durch das Bauamt vorgegriffen. Das System kann im regulären Schulbetrieb aus Sicherheitsgründen so nicht eingesetzt werden. Hierauf haben sich die Schulleitung und das städtische Bauamt verständigt.

Unter anderem wurde im Rohrsystem Mineralwolldämmung verbaut, welche unter Umständen frei in den Raum gelangen könnte. Weitere Mängel bestehen noch an der Verkabelung der elektrotechnischen Komponenten sowie den unzureichenden Befestigungen des Lüftungssystems an der Decke. Eine Filterfunktion der Außenluftansaugung ist ebenfalls nicht vorhanden. Ein weiteres Problem ist auch die deutliche Lärmentwicklung der Anlage im laufenden Betrieb.

Die Stadt begrüßt die Initiative des Elternbeirats, hier mit dieser einfachen und kostengünstigen Aerosolabsauganlage auf die Verbesserung der Raumluft hinzuarbeiten, um Schadstoffe und eine mögliche Virenkonzentration zu reduzieren. Daher hat der Zweckverbandsvorsitzende und Erste Bürgermeister Christoph Böck die Kosten in Höhe von 4.403 Euro freigegeben. Die Anlage wurde dann auch Anfang Februar rasch vom Hersteller errichtet und in Betrieb genommen.

Erste Raumluftmessungen werden durchgeführt, um Erfahrungen über die Effektivität zu gewinnen. Aufgrund der noch zu beseitigenden Mängel ist ein Testbetrieb mit Schülerinnen und Schülern derzeit nur eingeschränkt unter spezieller Aufsicht möglich. Erst mit der Beseitigung der sicherheitsrelevanten Mängel kann der Raum auch für den laufenden Schulbetrieb wieder freigegeben werden. Dies soll in Zusammenarbeit mit dem Elternbeirat erfolgen.

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