Jetzt beantragen – Neuauflage des städtischen Förderprogramms für Pedelecs

Dienstag, 05. Januar 2021

Ziele der Stadt Unterschleißheim im Energie- und Mobilitätsbereich sind der sparsame, rationelle und umweltschonende Einsatz von Energie und anderen Ressourcen sowie eine schadstoffarme, lärmreduzierte und flächensparende Mobilität im Stadtgebiet. Als ein weiterer zukunftsträchtiger Baustein in diesem Konzept wird daher auch der Einsatz von Pedelecs, Lastenpedelecs, Lastenrädern, Lastenanhängern unterstützt.

Antragsberechtigt im Sinne dieses Förderprogramms sind: 

a) für Pedelecs in der Stadt Unterschleißheim ansässige Gewerbebetriebe und Freiberufler im Sinne des §18 EStG sowie örtliche Vereine und örtliche gemeinnützige bzw. wohltätige Organisationen. 

b) für Lastenpedelecs, Lastenräder, Lastenanhänger in der Stadt Unterschleißheim ansässige Gewerbebetriebe und Freiberufler im Sinne des §18 EStG und mit Erstwohnsitz gemeldete Privathaushalte sowie örtliche Vereine und örtliche gemeinnützige bzw. wohltätige Organisationen.

Die Förderung kann nach Maßgabe der nachfolgenden Regelungen ab dem 01.01.2021 beantragt werden.

Die eingehenden Anträge werden nach dem Posteingangsstempel bei der Vergabe des Förderbeitrags berücksichtigt. Je AntragstellerIn ist für die Dauer der Laufzeit des Förderprogramms die Höchstzahl der Anträge auf maximal einen Antrag für Fahrzeuge (Pedelec, Lastenpedelec, Lastenrad) und einen Antrag für Lastenanhänger beschränkt. Die genauen Bedingungen und das Formular finden Sie auf der Homepage der Stadt unter https://www.unterschleissheim.de/planen-bauen-wohnen-klimaschutz/klimaschutz/staedtische-foerderprogramme.html

Wir freuen uns, Ihren Beitrag zur Klimaverbesserung zu unterstützen.

Wir wollen die für Sie wichtigsten Informationen und Services bestmöglich bereitstellen.

Um uns dies zu ermöglichen, benötigen wir Ihr Einverständnis, dass wir mit Hilfe des Web-Analyse-Tool »Matomo« eine anonymisierte Auswertung Ihres Besuchs zu statistischen Zwecken erstellen und auswerten dürfen. Ihr Einverständnis gilt für zwölf Monate.

Alle Informationen zu Cookies, deren Verwaltung und Ihren Möglichkeiten Ihre Einwilligung zu widerrufen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.