Lockdown bis zum 10. Januar 2021 – Nächtliche Ausgangssperre in ganz Bayern

Donnerstag, 17. Dezember 2020

Der Effekt des Teil-Lockdowns ist auch in Unterschleißheim zu schwach: Die Fallzahlen seit Ende September zeigen, dass die Kurve konsequent weiter stark steigt.

Seit Mittwoch, den 16. Dezember, gelten in Bayern auf Basis des Bund-Länder-Beschlusses vom letzten Sonntag, erneut schärfere Coronaschutzmaßnahmen. So sind neben dem Einzelhandel mit Ausnahmen von Geschäften des täglichen Bedarfs die Schulen und Kitas geschlossen. Nächtliche Ausgangssperren, wie zuvor bereits in Hotspots, gelten nun in ganz Bayern von 21 bis 5 Uhr. Auch die Lockerung der Kontaktbeschränkungen an Weihnachten wird teilweise zurückgenommen.

Im Durchschnitt steckt eine infizierte Person bei normalem Kontaktverhalten in fünf Tagen rund drei Personen an. In 30 Tagen führt dies zu über 400 Infizierten. Bei 75 % weniger Kontakt dagegen führt eine infizierte Person in 30 Tagen nur zu durchschnittlich rund drei Infizierten. In diesem Sinne soll der harte Lockdown noch einmal zu deutlich weniger Kontakten führen und die aktuell drohende Überlastung des Gesundheitssystems verhindern. Umgesetzt werden die Verschärfungen in der neuen Elften Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung, die Sie wie gewohnt unter www.unterschleissheim.de/corona finden. Während die bisherigen Kontakt- und Ausgangsbeschränkungen in Kraft bleiben, sind hier die wichtigsten Punkte der neuen Verschärfungen:

Nächtliche Ausgangssperre
Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist zwischen 21 Uhr abends und 5 Uhr morgens nur noch aus ganz wenigen triftigen Gründen erlaubt. Das gilt auch für Weihnachten und Silvester.
Geschlossen vom 16. Dezember 2020 bis zum 10. Januar 2021:

•    der Einzelhandel mit Ausnahme von Geschäften des täglichen Bedarfs
•    Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege: Davon betroffen sind auch              Friseursalons. Medizinisch notwendige Behandlungen bleiben möglich.
•    Kindertagesstätten: Notbetreuungs-Möglichkeiten vorhanden
•    Schulen: Distanzlernen vor den Weihnachtsferien
 
Weihnachtstage
Vom 24. bis zum 26. Dezember  2020 sind zusätzlich Treffen mit vier über den eigenen Hausstand hinausgehenden Personen (Kinder unter 14 Jahren jeweils nicht mitgezählt) aus dem engsten Familienkreis erlaubt. Dazu zählen Ehegatten, LebenspartnerInnen und PartnernInnen einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft sowie Verwandte in gerader Linie, Geschwister, Geschwisterkinder und deren jeweilige Haushaltsangehörige. Angesichts des anhaltend hohen Infektionsgeschehens wird noch einmal eindrücklich an die BürgerInnen appelliert, eine sogenannte Schutzwoche einzulegen und Kontakte in den fünf bis sieben Tagen vor Familientreffen auf ein absolutes Minimum zu reduzieren.

Silvester und Neujahrstag
Bundesweit gilt ein An- und Versammlungsverbot.

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