Neue Regelungen für Mund-Nasen-Bedeckungen – Klarsichtmaske aus Kunststoff reicht nicht aus

Donnerstag, 17. Dezember 2020

Egal ob schwarz, grün, rot oder gar bunt – Hauptsache die Richtige: Nur eine enganliegende, den Mund und die Nase bedeckende textile Barriere gilt im Sinne der Maskenpflicht als Maske. Transparente Masken aus Kunststoff, sogenannte Klarsichtmasken, entsprechen nicht mehr den Vorgaben.

Angesichts anhaltend hoher Infektionszahlen wurden verschiedene Mund-Nasen-Bedeckungen neu beurteilt und bewertet. Besonders wichtig ist es, dass die Maske an den Seiten eng anliegt und eine textile Barriere vor Mund und Nase bildet. Klarsichtmasken entsprechen somit nicht den Vorgaben an eine Mund-Nasen-Bedeckung, wie sie die aktuelle Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vorschreibt. Sie sind damit den Visieren gleichgestellt, die ebenfalls nicht ausreichen.

Da es als gesichert gilt, dass die Übertragung des Corona-Virus über Tröpfchen, aber vor allem durch Aerosole stattfindet, ist es besonders wichtig, dass die Mund-Nasen-Bedeckung dicht an der Haut anliegt. Diese Vorgabe erfüllen Klarsichtmasken nicht. Weitere Informationen finden Sie auch auf der Internetseite des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege unter SARS-CoV-2.

 

Wir wollen die für Sie wichtigsten Informationen und Services bestmöglich bereitstellen.

Um uns dies zu ermöglichen, benötigen wir Ihr Einverständnis, dass wir mit Hilfe des Web-Analyse-Tool »Matomo« eine anonymisierte Auswertung Ihres Besuchs zu statistischen Zwecken erstellen und auswerten dürfen. Ihr Einverständnis gilt für zwölf Monate.

Alle Informationen zu Cookies, deren Verwaltung und Ihren Möglichkeiten Ihre Einwilligung zu widerrufen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.