Änderung der Baumschutzverordnung

Mittwoch, 22. Juli 2020

Mit Datum vom 23.07.2020 trat die geänderte Baumschutzverordnung der Stadt Unterschleißheim in Kraft. Neben redaktionellen Anpassungen an die aktuellen rechtlichen Vorschriften wurden auch der Katalog der zu schützenden Laubbäume und die Ausnahmen überarbeitet.
Nach der Baumschutzverordnung geschützt sind Laubbäume wie Eiche, Linde, Ahorn, Esche, Ulme, Kastanie, Buche, Hainbuche, Vogel-Kirsche, Nußbaum. Bei den Nadelbäumen zählt die Gemeine Kiefer als geschützter Baum. Der Bestand der aufgeführten Bäume wird geschützt, um eine angemessene innerörtliche Durchgrünung zu gewährleisten, die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes zu fördern, schädliche Umwelteinwirkungen zu mildern und das Ortsbild zu beleben.
Die genauen Ausführungen der Baumschutzverordnung finden Sie auf www.unterschleissheim.de.

 

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