Förderung für Inklusionstaxis - Der Landkreis fördert den barrierefreien Umbau mit bis zu 10.000 Euro

Mittwoch, 03. Juni 2020

Die persönliche Mobilität für Menschen mit Behinderungen gehört zu den zentralen Voraussetzungen einer selbstbestimmten, gleichberechtigten Teilhabe im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention. Im März 2020 wurde ein Förderkonzept für im Landkreis München ansässige, konzessionierte und gewerblich tätige Taxiunternehmen zur Beschaffung oder den Umbau barrierefreier, rollstuhlgerechter Fahrzeuge verabschiedet.

Seit dem 1. April 2020 können Taxiunternehmen über das Landratsamt eine Förderung von bis zu 10.000 Euro zur Umrüstung oder Neuanschaffung eines „Inklusionstaxis“ erhalten. Es handelt sich dabei um eine einmalige Projektförderung, die grundsätzlich nicht zurückgezahlt werden muss und zunächst auf die Dauer von drei Jahren begrenzt ist. Weitere Informationen zur Bezuschussung stehen online unter www.landkreis-muenchen.de/inklusionstaxi zur Verfügung. Interessierte können sich auch per E-Mail an chancengleichheit @lra-m.bayern.de wenden.

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