Bekanntmachung über den Satzungsbeschluss und die Inkraftsetzung des Bebauungsplanes Nr. 129 A/II_1 „Riedmoos, Zwerchwiesenweg“

Donnerstag, 14. November 2019

Der Bebauungsplan Nr.129 A/II_1  in der Fassung vom 11.11.2019 wurde vom Grundstücks- und Bauausschuss der Stadt Unterschleißheim am 11.11.2019 als Satzung beschlossen.

Der Bebauungsplan tritt mit dieser Bekanntmachung am 14.11.2019 gem. § 10 Abs. 3 Baugesetzbuch in Kraft.

Der Bebauungsplan Nr. 129 A/II_1 “ Riedmoos, Zwerchwiesenweg, textliche Festsetzungsänderung des Bebauungsplanes Nr.129 A/II Zwerchwiesenweg“  in der rechtsverbindlichen Planfassung wird einschließlich Begründung und Prüfung der Umweltbelange ab Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Rathaus Unterschleißheim, Außenstelle Valerystraße 1, 1 OG, Geschäftsbereich Planen-Bauen-Umwelt, während der allgemeinen Dienststunden künftig zu jedermanns Einsicht bereitgehalten. Über den Inhalt des Bebauungsplanes wird auf Verlangen Auskunft gegeben.

Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen.

Unbeachtlich werden demnach:

1. Eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens und Formvorschriften,
2. eine unter Berücksichtigung des 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans,
3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs und
4. nach § 214 Abs. 2a im beschleunigten Verfahren beachtliche Fehler,

wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Bebauungsplanes schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind; der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen. Außerdem wird auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB hingewiesen. Danach erlöschen Entschädigungsansprüche für nach den §§ 39 bis 42 BauGB eingetretene Vermögensnachteile, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird.

Unterschleißheim, den 12.11.2019

 

Christoph Böck
Erster Bürgermeister

 

Ortsüblich bekanntgemacht: 14.11.2019
Aushang vom 14.11.2019 bis 28.11.2019
Internet vom 14.11.2019 bis 28.11.2019

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