S-Bahn Unterschleißheim - Radfahren in Unterführung und auf den Rampen verboten!

Donnerstag, 05. September 2019

Zur Freude aller Bahnreisenden konnten am 30.04.2019 die neuen Unterführungen an der S-Bahn-Station Unterschleißheim geöffnet werden. Diese eröffnen den barrierefreien Zugang zu den Bahnsteigen sowie die Querung der Bahnlinie. Insbesondere Rollstuhlfahrer und Bahnreisende mit Kinderwagen nutzen die Unterführungen, um zügig und sicher zu den Bahnsteigen zu gelangen. Das Radfahren ist in diesen Unterführungen verboten. Sie sind ausschließlich als Gehweg zu nutzen und entsprechend beschildert. Hierauf hat die Stadtverwaltung bereits hingewiesen.
Eine Missachtung dieser Schilder ist ein Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung und führt zur Gefährdung von Menschen mit Behinderung, Kindern sowie allen Fußgängern, die die Unterführungen nutzen. Die gegen das Radfahrverbot verstoßenden Verkehrsteilnehmer haften bei Unfällen selbst für Sach- und Personenschäden. Darüber hinaus werden die Missachtungen der Verkehrsschilder von der Polizei geahndet.
Bitte achten Sie deshalb auf die Beschilderung und berücksichtigen Sie das Radfahrverbot in der Bahnunterführung und auf den Rampen am S-Bahnhof Unterschleißheim!

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