Mehrgenerationenwohnen Lohhof Süd

Startseite
Meine Seite: Mehrgenerationenwohnen Lohhof Süd

Ein neues Wohnviertel

Was passiert weiter bei dem Projekt?

Zu den aktuellen Meilensteinen

Auf einem Acker an der Kreuzstraße soll eine neue Wohnlandschaft entstehen. Von Seniorenwohnen über Reihenhäuser und Geschosswohnungen bis hin zur Kindertagesstätte – Mehrgenerationenwohnen wird hier großgeschrieben. Auch die lang ersehnte Umgehungsstraße Lohhof Süd sowie ein großer Supermarkt könnten hier realisiert werden.

Hinweis:
Vormerklisten oder Bewerbungen für Wohnraum können derzeit noch nicht entgegengenommen werden. Die Stadt erarbeitet momentan das Planungskonzept. Nach Abschluss des Bebauungsplanverfahrens, könnten mit Beginn der Erschließungsarbeiten für den Straßenbau Ende 2023/ Anfang 2024 gestartet werden. Anschließend ist der Bau der Pflegeeinrichtung geplant und darauf folgend werden die weiteren Baufelder bebaut. Die Bewerbungsfristen werden rechtzeitig über die örtliche Presse und die sozialen Medien angekündigt.

Für genauere Ansicht der Planzeichnung auf das Bild klicken.

Was hat sich seit der letzten Auslegung in den Plänen verändert?

Fragezeichen

Allgemein

Der größte Punkt der Änderungen war die Anpassung des Immissionsschutzgutachtens sowie der daraus resultierenden Änderungen im Plan und in allen weiteren Bebauungsplanunterlagen.
Die Bauräume sind im Schnitt ca. 9 m von den Grundstücksgrenzen der Bestandsbebauung entfernt.
Im nördlichen und östlichen Bereich sind nun Bushaltestellen vorgesehen.
Die weitere Planung des Sportparks wurde in die Gutachten integriert.
 

An der Kreuzstraße:
zu 1:

Der mögliche Gebäudekörper für eine Polizeistation wurde leicht verändert, um zur Bestandsbebauung noch einen Lärmschutzriegel zu realisieren.
Zwischen dem möglichen Polizeigebäude (1) und dem Altbestand wird eine Lärmschutzwand vorgeschrieben.

zu 2:

Der Bereich für den Einzelhandel und das Wohnen an der Kreuzstraße wurden in der Position getauscht. So liegt der Einzelhandel nun am Gebietsrand zwischen Kreuzstraße und der neuen Verbindungsstraße. Das mittlere Gebäude beinhaltet jetzt eine Kindertagesstätte, Wohnraum und Vereins- bzw. Gewerbeflächen.
Die Gebäude an der Kreuzstraße (2) wurden für einen besseren Lärmschutz dahinter um 3 m und somit um ein Geschoss erhöht. Der mögliche Ort für die Polizei (1) ist davon nicht betroffen und bleibt unverändert bei einer Geschosshöhe von 12 m.
Entlang der Kreuzstraße soll eine bis zu 4,50 m hohe Lärmschutzwand kommen.
Die Kindertagesstätte, die bisher Richtung Mallertshofener Straße und damit an der Bestandsbebauung orientiert war, wird in das mittlere Gebäude an der Kreuzstraße (2) verschoben.
Auf die notwendige Wendeschleife am ehemaligen Kindergartenstandort wird verzichtet.
 

Entlang der Mallertshofener Straße:
zu 3:

Das allgemeine Wohngebiet entlang der Mallertshofener Straße (3) wurde nun detaillierter geplant und einzelne Bauräume für Reihenhäuser sowie Geschosswohnungsbau realisiert.
Grünstreifen: Der grüne Trennstreifen zwischen Altbebauung und Neubebauung beginnt von der Kreuzstraße mit ca. 7 m Breite und steigt auf eine Breite von 10 m an. In Richtung neue Umfahrungsstraße nimmt er wieder auf ca. 7 m ab. Der Trennstreifen besteht wie in den vorherigen Planungen weiter aus einer Versickerungszone sowie einem Geh- und Radweg entlang einer möglichen Obstbaumallee.
Die Höhen wurden auf Grundlage einer Straßenplanung angepasst. Dies führt nicht zu einer Erhöhung zur Altbebauung hin, sondern bleibt in weiten Teilen gleich bzw. reduziert sich um bis zu 1 m.

zu 4:

Der Gebäudekörper bei 4 wurde auf ein dreigeschossiges Gebäude reduziert.
 

Was ist bisher passiert? Was passiert aktuell?

Umfangreiche erste freiwillige Bürgerbeteiligung vom 06.12.2021 - 19.01.2022
 

Erste Auslegung im Rahmen des Bauleitplanverfahrens (§ 3 Abs. 1 BauGB) vom 17.05.2022 - 01.07.2022

Zweite Auslegung im Rahmen des Bauleitplanverfahrens (§ § 3 Abs. 2 BauGB) bis zum 02.06.2023

 

Die wichtigsten Punkte in Kürze

 
Fragezeichen

Wie kann ich mich beteiligen?

Die Beteiligung der Öffentlichkeit vom 28.04.2023 - 02.06.2023 wird im Rahmen der Regelungen nach § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt. Es handelt sich um die zweite Beteiligung im Rahmen des Baugesetzbuches, die für Flächennutzungsplan- und Bebauungsplanverfahren vorgeschrieben ist.
Beim Einstellen Ihrer Stellungnahme auf der Consul-Plattform im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung wird Ihr Benutzername öffentlich neben Ihrem Beitrag angezeigt. Damit wir Ihnen das Ergebnis der Behandlung Ihrer Stellungnahme entsprechend § 3 Abs. 2 Satz 4 Baugesetzbuch (BauGB) mitteilen können, werden Ihr Name und Ihre Anschrift von der Stadtverwaltung per E-Mail abgefragt.
Wer seine Stellungnahme nicht über Consul einreichen möchte, kann sich auch unter Bauleitplanung@ush.bayern.de an die Fachabteilung wenden oder per Post ans Rathaus. Einwendungen können auch zu den Öffnungszeiten im Unterschleißheimer Bauamt, Valerystraße 1 abgegeben werden. Die Planunterlagen liegen auch hier zur Ansicht aus und es stehen MitarbeiterInnen zur Beantwortung von Fragen zur Verfügung.

 
Fragezeichen

Das passiert mit den Ergebnissen:

Die Einwendungen und Stellungnahmen werden im Rahmen der Beteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB bis zum 02.06.2023 gesammelt und im Anschluss zur Abwägung dem Grundstücks- und Bauausschuss vorgelegt. Der Beschluss inklusive der Stellungnahmen der Verwaltung zu den einzelnen Einwendungen wird an dieser Stelle veröffentlicht.


Direkt zur Beteiligung