Wenig erfreuliche Nachricht von der DB AG

Montag, 27. Februar 2012

Weder kompletter barrierefreier Ausbau des S-Bahnhofs Unterschleißheim noch Lärmschutzmaßnahmen an der Schienenstrecke durch die Bahn

Die Stadt hatte sich bereits letztes Jahr wiederholt an das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie gewandt und um Auskunft über den Stand der Planungen bezüglich der innerörtlichen Schienenstrecke der DB Netz AG gebeten.

Dort wurde nun kürzlich mitgeteilt, dass seitens der Bahn geplant ist, die südliche Bahnsteigseite des S-Bahnhofes Unterschleißheim jeweils mit einer barrierefreien Rampe an das öffentliche Wegenetz und an die Unterführung an der LeCrès-Brücke anzuschließen. Des Weiteren werden sog. taktile Bodenelemente (Blindenleitstreifen) eingebaut und die Oberfläche der Bahnsteige erneuert.
Einen kompletten barrierefreien Bahnhof, zu dem auch der höhengleiche Einstieg in die S-Bahn gehören würde, wird es allerdings nicht geben. 
Gegen die dafür erforderlichen Absenkung der Bahnsteigkante von bisher auf 96 cm auf 76 cm ab Gleisoberkante spricht laut DB Netz AG die Tatsache, dass aufgrund des bestehenden und auch künftig notwendigen Mischbetriebes von Personen- und Güterverkehr mit Ladeübermaß auf dieser Strecke keine entsprechende Anpassung und somit keine Verbesserung möglich ist. Ein drittes Gleis für eine separate Streckenführung der Güterzüge, wie dies in Oberschleißheim der Fall ist, ist in Unterschleißheim aus Kostengründen definitiv nicht geplant.
Auch die derzeitigen mit der Stadt abgestimmten Planungen der DB für die Straßenunterführung am Bahnübergang berücksichtigen kein zusätzliches drittes Gleis. Damit wurde seitens der DB eine klare Absage an eine derartige Planung erteilt.
Weiter führt die Bahn aus, dass im Lärmsanierungsprogramm des Bundes die S1-Strecke München - Freising zwar enthalten ist, jedoch mit der Prioritätszahl 2,9 keine auch nur annähernd mittelfristige Realisierungschance besitzt. Deshalb ist völlig offen, wann dieser Abschnitt, der damit keine Dringlichkeitsstufe besitzt, für die Realisierung von Lärmschutzmaßnahmen durch die DB AG in Angriff genommen werden kann.

 

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