Nach der städtischen Verordnung ist für das Schneeräumen und Streuen bei Glatteis oder Schneeglätte auf Gehbahnen innerhalb geschlossener Ortschaften der Straßenanlieger, also der Grundstückeigentümer oder Nutzungsberechtigte, zuständig. Die Gehwege müssen an Werktagen von 06.30 ? 20.00 Uhr, an Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen von 07.30 ? 18.00 vom Schnee befreit und gestreut sein. Je nach Schneefall sind diese Maßnahmen mehrmals täglich zu wiederholen. Bitte achten Sie darauf, den Schnee nicht auf die bereits von den Räumfahrzeugen freigelegte Fahrbahn zu schieben. Damit würden Sie deren Arbeit wieder zunichte machen. Der Schnee sollte so am Rand des Gehweges bzw. der Fahrbahn gelagert werden, dass der Verkehr nicht behindert wird. Besonders in engen Straßen sollten Sie darauf achten, dass der Schnee die Parkplatzsituation nicht verschärft. Achten Sie bitte auch darauf, Abflussrinnen und Hydranten freizuhalten. Das Streuen kann mit Splitt, Sand oder sonstigen abstumpfenden Mitteln, nicht jedoch mit Tausalz, erfolgen. Wie bereits in den vergangenen Jahren kann Splitt in kleinen Mengen an folgenden Stellen abgeholt werden: Hauptstraße 20 (vor dem Service-Betrieb), Orionstraße (am Iglustandort), Volksfestplatz, Johann-Schmid-Straße (am Friedhofparkplatz) und in der Alexander-Pachmann-Straße (am Iglustandort zum Lohwald). Nehmen Sie bitte Ihre Verkehrssicherungspflichten ernst, denn bei Verstößen können Unfälle von Passanten unangenehme Haftungsfolgen nach sich ziehen.
Weiße Pracht bringt auch Arbeit
Freitag, 05. Februar 2010