Volksentscheid am 4. Juli 2010

Dienstag, 15. Juni 2010

1. Teilnahmeberechtigung
Haben Sie die amtliche Benachrichtigung für den Volksentscheid am 04.07.2010 erhalten? Wenn nicht, dann sollten Sie sich unverzüglich im Rathaus (Bürgerbüro, Tel. 089/31009-0) erkundigen.

2. Abstimmungsräume
Wir weisen im Zusammenhang besonders darauf hin, dass für den Volksentscheid nur 14 allgemeine Stimmbezirke gebildet wurden. Bitte sehen Sie deshalb genau auf Ihre Benachrichtigungskarte, damit Sie nicht die falschen Räume aufsuchen. Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang folgende Änderun-gen:

Stimmbezirk

Bisherige Einteilung:

Neue Einteilung:

3

Evangelisches Pfarrheim

Grüner Saal, Birkenstraße

8

Michael-Ende-Schule

Seniorenbegegnungszentrum/VHS

11

Michael-Ende-Schule

Großer Sitzungssaal - Rathaus

3. Benachrichtigungskarte und Ausweis
Zur Abstimmung bringen Sie bitte die amtliche Benachrichtigungskarte für den Volksentscheid und einen Personalausweis oder Reisepass mit. Wenn Sie diese verlegt oder verloren haben sollten, können Sie auch mit Ihrem Ausweis in dem für Sie zuständigen Stimmbezirk abstimmen. Sollten Sie einen Abstim-mungsraum nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten aufsuchen können, füllen Sie bitte die Rückseite der Benachrichtigungskarte aus und senden uns diese zu. Rückfragen diesbezüglich richten Sie bitte an das Rathaus, Bürgerbüro, Tel. 089/31009-0.

4. Briefwahlunterlagen
Die Briefwahlunterlagen können grundsätzlich noch bis 02.07.2010, 15.00 Uhr, beantragt werden. In be-gründeten Ausnahmefällen, z. B. bei plötzlicher Erkrankung können Sie diese auch am 04.07.2010 bis 15.00 Uhr im Rathaus erhalten. Wer nicht selbst vorsprechen kann, erhält die Unterlagen zugeschickt, wenn der Antrag (Muster auf der Rückseite der amtlichen Benachrichtigungskarte) bei der Stadt vorliegt. Personen, die die Abholung für einen anderen besorgen wollen (auch Ehegatten), benötigen dazu eine schriftliche Vollmacht des Antragstellers (ebenfalls auf der Rückseite der amtlichen Benachrichtigungs-karte). Die Wahlbriefe müssen bis spätestens 04.07.2010, 18.00 Uhr, bei der Stadt Unterschleißheim eingegangen sein.

5. Stimmzettel und Abstimmungsvorgang
Jede abstimmungsberechtigte Person erhält einen Stimmzettel. Darauf ist eine Stimme zu vergeben. Eine Ja-Stimme für die Zustimmung zum Gesetzentwurf des Volksbegehrens "Für echten Nichtraucher-schutz!" oder eine Nein-Stimme für die Ablehnung des Gesetzentwurfs. Der Gesetzentwurf des Volksbe-gehrens ist auf dem Stimmzettel abgedruckt. Den Gesetzentwurf des Volksbegehrens mit Erläuterungen enthält die Bekanntmachung der Staatsregierung. Die Bekanntmachung kann im Internet unter www.bayern.de/volksentscheid abgerufen oder gesondert bei der Stadt Unterschleißheim angefordert werden. Sie hängt außerdem in jedem Abstimmungsraum aus.
In diesem Zusammenhang weisen wir darauf hin, dass jeder Stimmzettel rechts oben ein eingestanztes Loch enthält. Diese Lochung soll blinden und sehbehinderten Personen die Verwendung von Schablonen erleichtern, damit auch sie ihre Stimme abgeben können.

6. Weitere Hinweise
Weitere und nähere Informationen entnehmen Sie bitte den amtlichen Bekanntmachungen an den Schaukästen und am 04.07.2010 in den Abstimmungsräumen sowie der Presse.
Sollten Sie einen Internet-Anschluss besitzen, können Sie Informationen über den Volksentscheid zu gegebener Zeit auf der Homepage der Stadt Unterschleißheim unter www.unterschleissheim.de
abrufen. Weitergehende Hinweise können Sie der Internetseite des Bayerischen Landesamtes für Statis-tik und Datenverarbeitung unter www.wahlen.bayern.de entnehmen.

7. Auskunftserteilung
Bei der Stadtverwaltung im Rathaus stehen für allgemeine Fragen Herr Praxl (Zimmer 117, Tel. 089/310 09-225) und für Auskünfte hinsichtlich Stimmrecht sowie Ausstellung von Briefwahl-Unterlagen Mitarbei-terinnen des Bürgerbüros (Tel. 089/310 09-0) während der üblichen Geschäftsstunden zur Verfügung.

Wir wollen die für Sie wichtigsten Informationen und Services bestmöglich bereitstellen.

Um uns dies zu ermöglichen, benötigen wir Ihr Einverständnis, dass wir mit Hilfe des Web-Analyse-Tool »Matomo« eine anonymisierte Auswertung Ihres Besuchs zu statistischen Zwecken erstellen und auswerten dürfen. Ihr Einverständnis gilt für zwölf Monate.

Alle Informationen zu Cookies, deren Verwaltung und Ihren Möglichkeiten Ihre Einwilligung zu widerrufen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.