Volksentscheid am 4. Juli 2010

Montag, 31. Mai 2010

Nachstehende Hinweise auf einige grundsätzliche Bestimmungen des Landeswahlgesetzes (LWG) und der Landeswahlordnung (LWO) bitten wir in Ihrem eigenen Interesse zu beachten, da hiervon unter Umständen die Ausübung Ihres Abstimmungsrechts abhängig ist.

1. Abstimmungsrecht
Abstimmungsberechtigt sind alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes (GG), die am Abstimmungstag (04.07.2010)
a) das 18. Lebensjahr vollendet haben,
b) seit mindestens drei Monaten in Bayern ihre Wohnung innehaben (Hauptwohnsitz Unterschleißheim) und
c) nicht vom Abstimmungsrecht ausgeschlossen sind.

2. Ausübung des Abstimmungsrechts
Nur wer in einem Abstimmungsverzeichnis eingetragen ist oder einen Abstimmungsschein besitzt, kann abstimmen.

3. Eintragung in das Wählerverzeichnis
In das Wählerverzeichnis werden automatisch alle abstimmungsberechtigten Bürger eingetragen, die seit dem 04.04.2010 in der Stadt Unterschleißheim mit Hauptwohnung gemeldet sind.

4. Abstimmungsbenachrichtigungskarten
Bis zum 13.06.2010 erhält jeder Abstimmungsberechtigte, der in das Abstimmungsverzeichnis eingetragen ist, von der Stadt Unterschleißheim eine Abstimmungsbenachrichtigungskarte. Wenn Sie bis zu diesem Zeitpunkt keine Abstimmungsbenachrichtigungskarte erhalten haben, aber glauben, abstimmungsberechtigt zu sein, melden Sie sich bitte bei der Stadt Unterschleißheim im Bürgerbüro (Tel. 089-31009-0).

5. Änderungen der Abstimmungslokale
Wir weisen im Zusammenhang besonders darauf hin, dass für den Volksentscheid nur 14 allgemeine Abstimmungslokale gebildet wurden. Bitte sehen Sie deshalb genau auf Ihre Abstimmungsbenachrichtigungskarte, damit Sie nicht das falsche Abstimmungslokal aufsuchen.
Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang folgende Änderungen:

Stimmbezirk

Bisheriges Wahllokal

Neue Einteilung:

3

Evangelisches Pfarrheim

Grüner Saal, Birkenstr.

8

Michael-Ende-Schule

Seniorenbegegnungszentrum/  VHS

11

Michael-Ende-Schule

Rathaus/ Großer Sitzungssaal

6. Namensschilder an den Briefkästen
Die Abstimmungsbenachrichtigungskarten und Briefabstimmungsunterlagen können nicht auf Verdacht in einen unbeschrifteten Briefkasten geworfen werden. Bringen Sie bitte fehlende Namensschilder am Briefkasten an.

7. Ausstellung von Briefabstimmungsunterlagen
Briefabstimmungsunterlagen erhält, wer aus beruflichen Gründen oder infolge Krankheit, hohen Alters, einer körperlichen Behinderung oder aufgrund des körperlichen Zustands den Abstimmungsraum nicht aufsuchen kann, oder wer sich am Abstimmungstag aus wichtigem Grunde nicht im Stadtgebiet aufhält. Ein Sonntagsausflug ist z. B. auf jeden Fall kein wichtiger Grund. Wer nicht selbst vorsprechen kann, erhält die Unterlagen zugeschickt, wenn der Antrag (Rückseite der Abstimmungsbenachrichtigungskarte) ausgefüllt und unterschrieben bei der Stadt Unterschleißheim vorliegt. Personen, die eine Abholung für einen anderen (auch Ehegatten) besorgen wollen, benötigen dazu eine schriftliche Vollmacht des Antragstellers (ebenfalls auf der Rückseite der Abstimmungsbenachrichtigungskarte zu finden).

8. Auskunftserteilung
Bei der Stadtverwaltung im Rathaus stehen für allgemeine Fragen Herr Praxl (Zimmer 117, Tel.: 089/31009-225) und für Auskünfte zur Eintragung in das Abstimmungsverzeichnis sowie hinsichtlich Briefabstimmungsunterlagen eine Ansprechpartnerin im Bürgerbüro (Tel. 089/31009-0) während der üblichen Geschäftsstunden zur Verfügung.

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