Verkehrsbeeinträchtigungen am 14.02.2015 wegen Faschingszug

Donnerstag, 05. Februar 2015

Am Samstag, den 14.02.2015, findet der traditionelle Unterschleißheimer Faschingszug mit anschließendem Faschingstreiben auf dem Rathausplatz statt.
Es kommt zu Behinderungen bzw. Sperrungen in der Zeit von 13.00 bis ca. 15.00 Uhr auf nachfolgender Wegstrecke:


  1. Volksfestplatz / gesamter Platz
  2. Münchner Ring zwischen Volksfestplatz und Margaretenanger
  3. Margaretenanger bis Einmündung Feldstraße
  4. Feldstraße bis Alleestraße
  5. Alleestraße bis Heimgartenstraße
  6. Heimgartenstraße bis Buchenstraße
  7. Buchenstraße bis Bezirksstraße
  8. Bezirksstraße bis Raiffeisenstraße
  9. Raiffeisenstraße bis Robert-Schuman-Straße
10.  Robert-Schuman-Straße bis Rathausplatz

Die Stadt möchte alle Verkehrsteilnehmer schon jetzt auf die Veranstaltung hinweisen. Bitte denken Sie rechtzeitig daran und umfahren Sie die Bereiche weiträumig. Die Streckensicherung erfolgt wie jedes Jahr durch die Polizei und die Feuerwehr. Es ist innerhalb dieses Zeitraumes mit erheblichen Beeinträchtigungen des Linienbusverkehrs (Linie 215 und 219) zu rechnen.
Es wird darauf hingewiesen, dass in der Zeit von 13.00 Uhr bis 22.00 Uhr im Bereich um den Rathausplatz als Veranstaltungsort des Faschingstreibens das Mitführen und Konsumieren von alkoholischen Getränken in der Öffentlichkeit außerhalb der konzessionierten Fläche verboten ist. Der Bereich wird räumlich begrenzt:

  • Im Norden durch den Robert-Koch-Weg zur Park-and-Ride-Fläche St. Benedikt-Straße
  • Im Osten durch den Gehweg an der Raiffeisenstraß
  • Im Süden durch den Zufahrtsweg zur Park-and-Ride-Fläche unter der Le-Crés-Brücke und zum Rathausparkplat
  • Im Westen durch den Grünstreifen an der Bahnlinie


Außerdem erlässt die Stadt Unterschleißheim aus Sicherheitsgründen ein Verbot von Glasflaschen und anderen Glasbehältern auf den Veranstaltungsflächen für das Faschingstreiben.

Darüber hinaus gilt die Verordnung der Stadt Unterschleißheim zum Verbot des Verzehrs und des Mitführens alkoholischer Getränke auf öffentlichen Flächen ab 22.00 Uhr.

Bitte beachten Sie diese notwendigen Regelungen, die dafür sorgen, dass die Sicherheit in der närrischen Zeit gewährleistet ist und Sie heitere und vergnügliche Stunden erleben können.

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