Um Hörgeschädigten das Hören im öffentlichen Raum zu erleichtern, wurde im Unterschleißheimer Rat- und Bürgerhaus bereits vor geraumer Zeit die induktive Hörschleife eingeführt.
Zweck von induktiven Höranlagen ist die Gewährleistung der Sprachverständlichkeit in großen Räumen. Mit der induktiven Höranlage wird das Sprachsignal vom Mikrofon direkt zum Hörgerät übertragen. Sie ermöglicht es den Betroffenen, die Sprache ohne Störgeräusche oder Nachhall über das eigene Hörgerät zu verstehen.
Im Unterschleißheimer Rathaus sind im Bürgerbüro und im Festsaal für Veranstaltungen entsprechende Geräte verfügbar. Bei Veranstaltungen im Festsaal beispielsweise können Hörgeschädigte mit Hörgerät, --Voraussetzung ist hier eine eingebaute Resonanzzelle im Hörgerät selbst- an der Abendkasse ein Empfängergerät ausleihen. Es handelt sich um kleine Kästchen, die um den Hals gehängt werden, mit denen jeder Hörgeschädigte eine individuelle Induktionsschleife für sein Gerät hat. Alle modernen Hörgeräte verfügen über eine solche Resonanzzelle.
Der Stadt Unterschleißheim liegt es am Herzen, ihren hörgeschädigten Bürgerinnen und Bürgern so die Teilnahme am öffentlichen Leben zu ermöglichen.
Unterstützung für Hörgeschädigte
Dienstag, 15. Juli 2014