Unterstützung für Hörgeschädigte

Dienstag, 15. Juli 2014

Induktive Hörschleife im Unterschleißheimer Rat- und Bürgerhaus

Um Hörgeschädigten das Hören im öffentlichen Raum zu erleichtern, wurde im Unterschleißheimer Rat- und Bürgerhaus bereits vor geraumer Zeit die induktive Hörschleife eingeführt.

Zweck von induktiven Höranlagen ist die Gewährleistung der Sprachverständlichkeit in großen Räumen. Mit der induktiven Höranlage wird das Sprachsignal vom Mikrofon direkt zum Hörgerät übertragen. Sie ermöglicht es den Betroffenen, die Sprache ohne Störgeräusche oder Nachhall über das eigene Hörgerät zu verstehen.

Im Unterschleißheimer Rathaus sind im Bürgerbüro und im Festsaal für Veranstaltungen entsprechende Geräte verfügbar. Bei Veranstaltungen im Festsaal beispielsweise können Hörgeschädigte mit Hörgerät, --Voraussetzung ist hier eine eingebaute Resonanzzelle im Hörgerät selbst- an der Abendkasse ein Empfängergerät ausleihen. Es handelt sich um kleine Kästchen, die um den Hals gehängt werden, mit denen  jeder Hörgeschädigte eine individuelle Induktionsschleife für sein Gerät hat.  Alle modernen Hörgeräte verfügen über eine solche Resonanzzelle.

Der Stadt Unterschleißheim liegt es am Herzen, ihren hörgeschädigten Bürgerinnen und Bürgern so die Teilnahme am öffentlichen Leben zu ermöglichen.

Wir wollen die für Sie wichtigsten Informationen und Services bestmöglich bereitstellen.

Um uns dies zu ermöglichen, benötigen wir Ihr Einverständnis, dass wir mit Hilfe des Web-Analyse-Tool »Matomo« eine anonymisierte Auswertung Ihres Besuchs zu statistischen Zwecken erstellen und auswerten dürfen. Ihr Einverständnis gilt für zwölf Monate.

Alle Informationen zu Cookies, deren Verwaltung und Ihren Möglichkeiten Ihre Einwilligung zu widerrufen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.