"Therme Hollern"

Dienstag, 23. Februar 2010

Weitergehende Informationen zum Bürgerentscheid am 07. März 2010

1. Teilnahmeberechtigung
Haben Sie Ihre Abstimmungsbenachrichtigungskarte erhalten? Wenn nicht, dann sollten Sie unverzüglich im Rathaus (Bürgerbüro, Tel.: 089/31009-0) nachfragen oder anrufen, ob Sie im Abstimmungsverzeichnis eingetragen sind, denn nur dann können Sie abstimmen. 

2. Zuständiges Abstimmungslokal
Besonders weisen wir darauf hin, dass für den Bürgerentscheid im Rathaus keine Abstimmungslokale zur Verfügung stehen. Die bisher im Rathaus gebildeten Abstimmungslokale werden deshalb in die Michael-Ende-Grundschule verlagert!

3. Weitere Hinweise
Artikel 18 a, Abs.12 der Gemeindeordnung regelt eine Mindestbeteiligung der abstimmungsberechtigten Bürger, damit über die zur Abstimmung gestellten Fragen gültig abgestimmt worden ist. In Kommunen der Größenordnung von Unterschleißheim beträgt dieses sogenannte Quorum 20 Prozent der Anzahl der Abstimmungsberechtigten. Zu beachten ist, dass es sich vorliegend um einen verbundenen Bürgerentscheid handelt, der aus mehreren Fragestellungen besteht.
Die Abstimmungsberechtigten können ihr Votum zu zwei Fragen abgeben, die jeweils auf ein Ratsbegehren und einem Bürgerbegehren basieren. Sollten beide Fragestellungen mehrheitlich mit "Ja" beantwortet werden, so würde eine inhaltliche Unvereinbarkeit vorliegen. Für diesen Fall ist dann das Ergebnis der Stichfrage maßgeblich, welchen Ausgang der Bürgerentscheid am 07. März nimmt.

Weitere und nähere Informationen, insbesondere über den Abstimmungshergang entnehmen Sie bitte den amtlichen Bekanntmachungen an den Schaukästen und am Abstimmungssonntag in den Abstimmungslokalen sowie der Presse. Sollten Sie einen Internet-Anschluss besitzen, können Sie Informationen über den Bürgerentscheid zu gegebener Zeit auf der Homepage der Stadt Unterschleißheim unter www.unterschleissheim.de abrufen.

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