Straßenbaumaßnahmen an der Landshuter Straße/Münchner Ring verlaufen termingerecht und erfreulich problemlos

Mittwoch, 18. Juli 2018

Während des Schienenersatzverkehrs in den Sommerferien sind alle Spuren auf der Landshuter Straße befahrbar.

Die komplexen Baumaßnahmen an der Landshuter Straße laufen sehr gut. Für die Erweiterung der Landshuter Straße und den Ausbau der Kreuzung Münchner Ring/Landshuter Straße waren im Vorfeld  mehrere Planungsrunden notwendig, um Konflikte mit anderen Baumaßnahmen in der Umgebung, insbesondere dem Schienenersatzverkehr der S1 in den Sommerferien zu vermeiden. Im Ergebnis entstand ein Bauablaufplan mit fünf zeitlich eng getakteten Bauphasen. Der erste Bauabschnitt, der Bau der provisorischen Umfahrung auf der westliche Seite der Landshuter Straße und die Spartenverlegung im Geh- und Radweg, ist termingerecht und ohne Probleme verlaufen. Der zweite Bauabschnitt, die Herstellung der neuen westlichen Fahrbahn der Landshuter Straße wird mit Auftragung der Asphaltschicht am 24.Juli termingerecht abgeschlossen werden können. Aufgrund des guten Verlaufs des zweiten Bauabschnitts konnte der dritte Bauabschnitt, die Verlegung des Lärmschutzwalls in Richtung Osten bereits vor dem geplanten Termin im August begonnen werden. Ab 28.07.2018 wird für die Zeit des Schienenersatzverkehrs der S1 die Landshuter Straße vorübergehend wieder auf allen Spuren befahrbar sein, bevor am 12.09.2018 mit dem Umbau der östlichen Fahrspur der Landshuter Straße und der südlichen Fahrspur des Münchner Rings der vierte Bauabschnitt starten wird. Alle Projektbeteiligten werden auch im weiteren Verlauf der Baumaßnahme alles tun, um die Beeinträchtigungen für den Straßenverkehr und die Anwohner so gering wie möglich zu halten.

Wir wollen die für Sie wichtigsten Informationen und Services bestmöglich bereitstellen.

Um uns dies zu ermöglichen, benötigen wir Ihr Einverständnis, dass wir mit Hilfe des Web-Analyse-Tool »Matomo« eine anonymisierte Auswertung Ihres Besuchs zu statistischen Zwecken erstellen und auswerten dürfen. Ihr Einverständnis gilt für zwölf Monate.

Alle Informationen zu Cookies, deren Verwaltung und Ihren Möglichkeiten Ihre Einwilligung zu widerrufen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.