Stadt Unterschleißheim sucht Schöffen

Freitag, 08. Februar 2013

Die Stadt Unterschleißheim ist verpflichtet, in den nächsten Monaten eine Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffen für die Amtsperiode 2014-2018 zu erstellen.

Für diese interessante und verantwortungsvolle, ehrenamtliche Tätigkeit bitten wir die Unterschleißheimer Bürger, die den Hauptwohnsitz in der Stadt Unterschleißheim haben, sich bis spätestens 08.03.2013, (bei Bewerbungen als Jugendschöffen bis spätestens 04.04.2013) bei der Stadtverwaltung Unterschleißheim, Rathausplatz 1, Zimmer 103 und 104 (I.OG), 85716 Unterschleißheim, zu melden.
Das Ehrenamt eines Schöffen kann nur von Deutschen versehen werden.
Zu dem Amt eines Schöffen sollen unter anderem nicht berufen werden:

1. Personen, die bei Beginn der Amtsperiode (am 01.01.2014) das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben;
2. Personen, die das 70. Lebensjahr vollendet haben oder es bis zum Beginn der Amtsperiode (01.01.2014) vollenden würden;
3. Personen, die zur Zeit der Aufstellung der Vorschlagsliste nicht in der Stadt Unterschleißheim wohnen;
4. Personen, die aus gesundheitlichen Gründen für das Amt nicht geeignet sind;
5. Personen, die mangels ausreichender Beherrschung der deutschen Sprache für das Amt nicht geeignet sind;
6. Personen, die in Vermögensverfall geraten sind;
7. Personen, die als ehrenamtliche Richter in der Strafrechtspflege  in zwei aufeinander folgenden Amtsperioden tätig gewesen sind, von denen die letzte Amtsperiode (01.01.2009-31.12.2013) zum Zeitpunkt der Aufstellung der Vorschlagslisten noch andauert; 

Ansprechpartnerinnen sind Frau Auner, Zi. Nr. 103, Tel. 089/310 09-181 und Frau Lederer, Zi.Nr. 104, Tel,. 089/310 09 235. Dort erhalten Sie das dafür erforderliche Formblatt. Selbstverständlich schicken wir Ihnen das Formular auf Anfrage auch zu.

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