Sommerzeit ist Wespenzeit

Dienstag, 13. August 2013

Vorsicht und kühler Kopf sind angezeigt

In den Monaten August bis Oktober können Wespen scharenweise auftreten und lästig oder sogar gefährlich werden. Von den zwölf heimischen Wespenarten (inkl. Hornisse) bilden aber nur die Deutsche Wespe und die Gemeine Wespe sehr große Völker, deren Kalorienbedarf ihre regelmäßigen Besuche beim Bäcker, am Kaffeetisch oder beim Grillen notwendig machen. Die Wehrhaftigkeit dieser Arten bei Erschütterungen und schnellen Bewegungen machen sie zusätzlich unberechenbar. Viele Menschen geraten in Panik, wenn Wespen, Hornissen oder Hummeln ihnen zu nahe kommen oder sich ein ganzes Volk dieser Insekten in ihrem unmittelbaren Wohnumfeld einquartiert.

Sollten Sie ein solches Insektennest in Ihrer unmittelbaren Nähe haben, bittet Sie die Stadt Folgendes zu beachten:
Hornissen, Hummel und Wildbienen sind durch das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) besonders geschützt. Deshalb ist es verboten, ihnen nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen oder zu töten sowie Fortpflanzungs- und Ruhestätten der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören.
Wespenvölker dürfen nur in begründeten Fällen vernichtet werden. Da nur 2 der 12 Wespenarten  aufgrund ihrer langen Lebensdauer, der beachtlichen Völkergrößen und ihrer Vorliebe für menschliche Speisen und Getränke als „Problemarten“ negativ auffallen können, ist vor einer eventuellen Bekämpfung eine Abklärung mit der Unteren Naturschutzbehörde beim Landratsamt München sehr sinnvoll. Dazu hat die Untere Naturschutzbehörde einen Fragebogen zur Meldung von Insektennestern auf die Homepage des Landkreises München gestellt. Diesen findet man nach Eingabe des Suchbegriffs „Insektennest“ unter www.landkreis-muenchen.de auf der Seite „Insektennest entfernen?“.
Wespennester in Rollladenkästen von Wohnzimmer-, Kinderzimmer-, Schlafzimmer- und Küchenfenstern können ohne gesonderte Zustimmung zur Vernichtung freigegeben werden (gilt nicht für Nester von Hornissen, Hummeln oder Wildbienen).

Ist eine Bekämpfung erforderlich, wird die Ausführung durch einen Schädlingsbekämpfer dringend empfohlen. Adressen finden sie in den Gelben Seiten. Eine Bekämpfung durch die Feuerwehr ist nur in begründeten Ausnahmefällen möglich (extreme Gefährdungslage, Schädlingsbekämpfer nicht in absehbarer Zeit vor Ort, ggf. soziale Härtefälle).
Schwärme bzw. Völker der Honigbiene unterliegen nicht dem Naturschutzrecht. Bienenvölker melden Sie bitte unter www.schwarmboerse.de an Imker vor Ort.
Sie erreichen die Untere Naturschutzbehörde unter Telefon: 089 6221-2367 (Herr Wagner) oder E-Mail: WagnerM @lra-m.bayern.de).
Interessante Informationen zu Wespen und Hornissen finden Sie auch unter http://www.aktion-wespenschutz.de/Startseite/START

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