Feiertagsregelung der Müllabfuhr zwischen Weihnachten, Neujahr und Heilige Drei Könige

Mittwoch, 11. Dezember 2013

Aufgrund der Feiertage ergeben sich in der 52. Kalenderwoche 2013 und in der 1. und 2. Kalenderwoche 2014 folgende Änderungen für die Müllabfuhr:

52. Kalenderwoche 2013:

- Montag, der 23.12. wird am Samstag, den 21.12. vorgefahren.
- Dienstag, der 24.12. wird am Montag, den 23.12. vorgefahren.
- Mittwoch, der 25.12. wird am Dienstag, den 24.12. vorgefahren.
- Donnerstag, der 26.12. wird am Freitag, den 27.12. nachgefahren.
- Freitag, der 27.12. wird am Samstag, den 28.12. nachgefahren.

1. Kalenderwoche 2014:

Die Leerungen vom Montag 30.12. bis Dienstag 31.12.2013 bleiben unverändert.

- Mittwoch, der 01.01. wird am Donnerstag, den 02.01. nachgefahren.
- Donnerstag, der 02.01. wird am Freitag, den 03.01. nachgefahren.
- Freitag, der 03.01. wird am Samstag, den 04.01. nachgefahren.

2. Kalenderwoche 2014:

- Montag, der 06.01. wird am Dienstag, den 07.01. nachgefahren.
- Dienstag, der 07.01. wird am Mittwoch, den 08.01. nachgefahren.
- Mittwoch, der 08.01. wird am Donnerstag, den 09.01. nachgefahren.
- Donnerstag, der 09.01. wird am Freitag, den 10.01. nachgefahren.
- Freitag, der 10.01. wird am Samstag, den 11.01. nachgefahren.

Bitte beachten Sie diese Änderungen.

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