Sofortmaßnahmen für Sicherheit der Schulkinder - Verkehrssituation in Lohhof Süd wird entschärft

Freitag, 20. Oktober 2017

Um die Sicherheit für die Schulkinder in Lohhof-Süd zu erhöhen hat sich die Stadt zusammen mit der Polizei auf Sofortmaßnahmen verständigt. Die durch die Bauarbeiten auf der B13 äußerst angespannte Verkehrssituation macht den Erlass eines Halteverbotes und das Aufstellen einer Fußgängerampel nötig.

Durch die Bauarbeiten auf der B13 hat sich der Durchgangsverkehr in Lohhof-Süd deutlich erhöht. Betroffen davon sind vor allem die Echinger Straße, die Haimhauser Straße und die Stadionstraße. Der starke Anstieg des Verkehrs vor allem morgens zwischen 7 und 8 Uhr führt dazu, dass Schulkinder die Echinger Straße nur schwer überqueren können. Um hier die Sicherheit der Schulkinder zu gewährleisten und auch den Verkehr über die Kreuzung Haimhauser Straße/Echinger Straße besser abfließen zu lassen haben Stadtverwaltung und Polizei Sofortmaßnahmen beschlossen.

Ab sofort gilt ein beidseitiges Halteverbot in der Echinger Straße zwischen Mallertshofer Straße und Haimhauser Straße. Im Bereich der Bushaltestelle auf der Echinger Straße wird zudem eine provisorische Fußgängerampel vorübergehend aufgestellt, damit die Schulkinder die Straße sicher überqueren können.

Als weitere Maßnahme wurde auch auf dem südlichen Ende der Haimhauser Straße ein Halteverbot erlassen. Hierdurch sollen Gefahrenquellen minimiert, der Kreuzungsbereich übersichtlicher und das Abfließen des Verkehrs über die Kreuzung Echinger Straße/Haimhauser Straße verbessert werden.

Die Stadt und Polizei bitten die Anwohner um Verständnis für den Erlass der Halteverbote. Sobald der Verkehr auf der B13 wieder ohne Einschränkung fließt, werden die Halteverbote wieder entfernt.

Wir wollen die für Sie wichtigsten Informationen und Services bestmöglich bereitstellen.

Um uns dies zu ermöglichen, benötigen wir Ihr Einverständnis, dass wir mit Hilfe des Web-Analyse-Tool »Matomo« eine anonymisierte Auswertung Ihres Besuchs zu statistischen Zwecken erstellen und auswerten dürfen. Ihr Einverständnis gilt für zwölf Monate.

Alle Informationen zu Cookies, deren Verwaltung und Ihren Möglichkeiten Ihre Einwilligung zu widerrufen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.