Sichtschutzzäune aus Gabionen oder Holz - Festgesetzte Höhen von Einfriedungen sind verbindlich

Donnerstag, 10. März 2016

Der Grundstücks- und Bauausschuss hat zu vorliegenden Anträgen über die Einfriedung von Grundstücken einen Grundsatzbeschluss getroffen. Hinsichtlich der in den Bebauungsplänen festgesetzten Höhen werden keine Befreiungen für Sichtschutzzäune aus Holz oder Gabionen erteilt.

In Unterschleißheim gelten für Gebiete innerhalb eines Bebauungsplanes Festsetzungen, die die Höhe und Materialien von Grundstücksbegrenzungen regeln. In den meisten Gebieten sind Holzlatten- oder Maschendrahtzäune mit einer Höhe von 0,80m bis 1,2m zulässig. In manchen Bereichen sind auch Stabgitterzäune oder Mauern erlaubt. Sollte ein anderes, als das im Bebauungsplan festgelegte Material verwendet werden, muss hier rechtzeitig vor Errichtung ein Antrag auf Befreiung bei der Stadt Unterschleißheim gestellt werden. In der Vergangenheit wurden die nötigen Anträge auf Befreiung oftmals nicht gestellt, weshalb das Landratsamt als Bauaufsichtsbehörde vereinzelt immer wieder tätig wurde.
Um hier eine für alle Bürgerinnen und Bürger einheitliche Regelung zu finden, wurde in einem neu getroffenen Grundsatzbeschluss festgelegt, dass die Verwendung von Gabionen als Grundstücksbegrenzung künftig erlaubt ist, sofern die Höhe mit den Festsetzungen des Bebauungsplanes übereinstimmt. Damit sind Befreiungen für Sichtschutzzäune aus Holz oder Gabionen über die in den Satzungen festgesetzten Höhen nicht zulässig.
Hauseigentümer sollten im Zweifelsfall bzw. unklarer Sachlage deshalb unbedingt vorher in der Bauabteilung der Stadt nachfragen und Auskünfte einholen. Damit vermeiden sie Rechtsverstöße, gegen die die Bauaufsichtsbehörde einschreiten muss.

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