Das Eisenbahn-Bundesamt ist gemäß § 47 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes ab 01. Januar 2015 für die Erstellung eines bundesweiten Lärmaktionsplanes für die Haupteisenbahnstrecken des Bundes außerhalb von Ballungsräumen zuständig. In einem fünfjährigen Zyklus soll die Lärmaktionsplanung als kontinuierlicher Prozess durchgeführt werden, um Städten und Gemeinden sowie Anwohnern einen Einblick über die bestehende Lärmbelastung geben zu können. Eine Öffentlichkeitsbeteiligung wird mit Hilfe einer online-basierten Befragung unter folgendem Link durchgeführt:
https://www.laermaktionsplanung-schiene.de/lapeba/de/home
Die Öffentlichkeitsbeteiligung wurde bis zum 30.06.2015 verlängert.
Betroffene können dem Eisenbahn-Bundesamt in dieser Zeit wichtige Informationen zu ihrer persönlichen Lärmbelastung mitteilen.
Öffentlichkeitsbeteiligung zur Lärmaktionsplanung des Eisenbahn-Bundesamtes (EBA) verlängert
Donnerstag, 25. Juni 2015