Öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 89 c/I „Nachbarschaftshilfe“

Freitag, 21. Juni 2013

Der Grundstücks- und Bauausschuss  der Stadt Unterschleißheim hat in seiner Sitzung am 10.06.2013 die Stellungnahmen und Anregungen aus der vorangegangenen öffentlichen Auslegung des  Bebauungsplanes Nr. 89 c/I „Nachbarschaftshilfe / grundstücksbezogene Änderung des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr. 89 c “ beschlussmäßig behandelt.
Der Entwurf des beschlusskonform überarbeiteten Bebauungsplanes Nr. 89 c/I in der Fassung vom 10.06.2013 liegt einschließlich Begründung zur Einsichtnahme in der Zeit vom 28.06.2013  bis 29.07.2013 im Rathaus Unterschleißheim, Geschäftsbereich Planen-Bauen-Umwelt (III. OG), Rathausplatz 1, 85716 Unterschleißheim, während der allgemeinen Öffnungszeiten aus.
Während dieser Zeit können Stellungnahmen zur dargelegten Planung schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Hingewiesen wird darauf, dass ein Antrag gem. § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung (Normenkontrolle)  unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Ein Mitarbeiter des Bauamtes wird für Auskünfte und Erläuterungen zur Verfügung stehen.
Umweltrelevante Stellungnahmen liegen in Form der Stellungnahmen des LRA München vom 06.05.2013 und des Wasserwirtschaftsamtes München vom 26.4.2013 aus. Der BP Nr. 89c/I  wird als Bebauungsplan der  Innenentwicklung gem. 13a BauGB im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung aufgestellt.

Bebauungsplan 89 c/I "Nachbarschaftshilfe"

 

Wir wollen die für Sie wichtigsten Informationen und Services bestmöglich bereitstellen.

Um uns dies zu ermöglichen, benötigen wir Ihr Einverständnis, dass wir mit Hilfe des Web-Analyse-Tool »Matomo« eine anonymisierte Auswertung Ihres Besuchs zu statistischen Zwecken erstellen und auswerten dürfen. Ihr Einverständnis gilt für zwölf Monate.

Alle Informationen zu Cookies, deren Verwaltung und Ihren Möglichkeiten Ihre Einwilligung zu widerrufen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.