Neues „Rettungsgassen-Gesetz“ in Kraft getreten

Mittwoch, 11. Januar 2017

Am 14. Dezember 2016 ist eine neue Fassung der Straßenverkehrsordnung (StVO) in Kraft getreten. Unter anderem wurde in § 11 Abs. 2 StVO folgendes neu geregelt:
Sobald Fahrzeuge auf Autobahnen sowie Straßen außerhalb von Ortschaften mit mindestens zwei Fahrstreifen für eine Richtung mit Schrittgeschwindigkeit fahren oder sich die Fahrzeuge im Stillstand befinden, müssen diese Fahrzeuge für die Durchfahrt von Polizei- und Hilfsfahrzeugen zwischen dem äußerst linken und dem unmittelbar rechts daneben liegenden Fahrstreifen für eine Richtung eine freie Gasse bilden.
Dieser Absatz regelt ganz klar, dass eine Rettungsgasse schon gebildet werden muss, wenn der Verkehr zum Stehen kommt und nicht erst, wenn sich von hinten Fahrzeuge mit Sondersignal nähern.
Die Stadt Unterschleißheim bittet um Beachtung dieser Regel, da im Ernstfall Menschenleben davon abhängen, wie schnell die Rettungsfahrzeuge ihr Ziel erreichen.

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