Neue Hinweisschilder mit Benutzungsregeln für Grünanlagen

Mittwoch, 26. November 2014

Die Beschilderung für den Valentinspark ist in letzter Zeit aufgrund von Beschädigungen und Witterungseinflüssen unleserlich geworden bzw. nicht mehr vorhanden. Gleichzeitig gab es in den vergangenen Monaten vermehrt Beschwerden aus der Bevölkerung, dass vor allem Hundebesitzer, trotz der bestehenden Leinenpflicht im Valentinspark, ihre Hunde frei laufen lassen. Aus der Mitte des Stadtrates lag ein Antrag vor, die ursprünglichen Hinweisschilder zu erneuern und damit auf die Benutzungsregelung des Parks hinzuweisen.

Die Stadtverwaltung kam nach Prüfung des Antrags zu dem Ergebnis, dass neben den Schildern im Valentinspark auch der Lohwald, der Spielplatz an der alten Hauptstraße sowie der Spielplatz an der Dietersheimer Straße beschildert werden sollte, um auf die jeweiligen Nutzungsbedingungen hinzuweisen.

Die geplante Hinweisbeschilderung ist in der vorgesehenen stabilen Bauweise äußerst kostenintensiv. Daher hat sich der Hauptausschuss dazu entschieden, nur ein Schild je Grünanlage zum Preis von etwa 2.500 Euro anzuschaffen und setzt auf die Umsicht der Bevölkerung, dass diese die Benutzungsregeln der Grünanlagensatzung einhalten. Die Satzung kann hier abgerufen werden: http://www.unterschleissheim.de/uploads/media/Gruenanlagensatzung.pdf.
Die Stadt appelliert an alle Benutzer der Grünanlagen, die bestehenden Nutzungsvorschriften konsequent zu beachten. Nur so ist ein gedeihliches Miteinander der unterschiedlichen Besuchergruppen gewährleistet und verhindert unnötige Konfliktsituationen. Die Stadt dankt für Ihr Verständnis.

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